Frage
Ich bearbeite gerade einen Text, der folgenden Satz enthält: „Das XX gehörende Grundstück wird als dienendes Grundstück zugunsten des berechtigten Wohnungseigentums als herrschendem Grundbesitz belastet.“
Ich zweifle, ob der Dativ „herrschendem Grundbesitz“ korrekt ist. M.E. müsste dies ebenfalls in den Genitiv wie „des berechtigten Wohnungseigentums“, aber „… wird … zugunsten des berechtigten Wohnungseigentums als herrschenden Grundbesitzes belastet“ klingt in meinen Ohren auch nicht korrekt.
Können Sie da helfen? Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Antwort
Guten Tag Frau K.,
da Sie in Ihrer Anfrage eine E-Mail-Adresse angegeben haben, die nicht zu funktionieren scheint („Empfänger existiert nicht“), hier nur eine Antwort im Blog. Ich hoffe, dass sie Sie so erreicht.
Um es gleich vorwegzunehmen: Der Dativ gilt hier nicht als korrekt. Es geht um eine als-Gruppe (als-Apposition), die im Prinzip im gleichen Kasus steht, wie das Bezugswort:
Nom.: das berechtigte Wohnungseigentum als herrschender Grundbesitz
Akk.: (für) das berechtigte Wohnungseigentum als herrschenden Grundbesitz
Dat.: (mit) dem berechtigten Wohnungseigentum als herrschendem Grundbesitz
Im Genitiv wird aber häufig von dieser Grundregel abgewichen. Wenn die als-Gruppe wie in Ihrem Beispiel ohne Artikel(wort) steht, ist der Nominativ üblicher als der Genitiv:
Gen.: (zugunsten) des berechtigten Wohnungseigentums als herrschender Grundbesitz
Gen.: (zugunsten) des berechtigte Wohnungseigentums als herrschenden Grundbesitzes (selten)
Für Ihren Satz bedeutet dies, dass Sie wie folgt formulieren können:
Das XX gehörende Grundstück wird als dienendes Grundstück zugunsten des berechtigten Wohnungseigentums als herrschender Grundbesitz belastet.
Das XX gehörende Grundstück wird als dienendes Grundstück zugunsten des berechtigten Wohnungseigentums als herrschenden Grundbesitzes belastet.
In beiden Fällen ist der Inhalt zum Teil nicht eindeutig und außer vielleicht für absolute Fachpersonen kaum verständlich. Ich verstehe den Satz jedenfalls auch nach mehrmaligem Lesen nicht wirklich. Ich würde versuchen, anders zu formulieren. Für mich wäre diese Formulierung ein bisschen leichter verständlich:
Das XX gehörende Grundstück wird als dienendes Grundstück zugunsten des als herrschender Grundbesitz berechtigten Wohnungseigentums belastet.
Ob dies allerdings wirklich besser verständlich ist und ob es genau das beschreibt, was gemeint ist, kann ich ohne Kontext (und ohne juristischen Beistand) leider nicht beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp