Frage
Könnten Sie mir bitte schreiben, wovon es abhängt, dass ein Nomen als Kompositum funktioniert, zum Beispiel „das Studentenleben“, und ein anderes, zum Beispiel „der Lebensmittelgeschäftsbesitzer“, besser klingt, wenn man es teilt: „der Besitzer“ und „das Lebensmittelgeschäft“? Gibt es bestimmte Regeln dafür?
Antwort
Guten Tag M.,
es gibt keine verbindliche Regel, wie lange oder komplex eine Zusammensetzung sein darf. Im Prinzip können Substantivzusammensetzungen beliebig lang sein. Je länger sie sind, desto schwieriger verständlich bis unverständlich sie werden. Auch stilistisch ist davon abzuraten, sehr lange Zusammensetzungen zu bilden. Eine eindeutige Grenze – zum Beispiel eine maximale Anzahl Elemente oder Buchstaben – gibt es aber nicht. Wie lange eine Zusammensetzung sein kann, liegt im Ermessen der Schreibenden bzw. Sprechenden.
Manchmal werden längere Zusammensetzungen mit Bindestrich geschrieben, damit sie einfacher lesbar sind. Zum Beispiel:
Hochgeschwindigkeits-Internetzugang
(oder: Hochgeschwindigkeitsinternetzugang)
Arbeiter-Unfallversicherungsgesetz
(oder: Arbeiterunfallversicherungsgesetz)
Ultraschall-Durchflussmessgerät
(oder: Ultraschalldurchflussmessgerät)
Ein Wort wie „Lebensmittelgeschäftsbesitzer“ finde ich nicht zu lang. Ohne Kontext sieht es sehr lang aus, aber in einem geeigneten Zusammenhang sollte es gut verständlich sein. Ebenso gut ist aber je nach Kontext zum Beispiel „Besitzer von Lebensmittelgeschäften“ oder „der Besitzer des/eines Lebensmittelgeschäftes“. Nicht mehr zu empfehlen wären aber längere Verbindungen wie „Lebensmittelgeschäftsbesitzervereinigung“ oder „Lebensmittelgeschäftsbesitzerehepaar“.
Als sehr grobe Faustregel kann gelten, dass eine Zusammensetzung aus nicht mehr als drei bis vier Elementen bestehen sollte. Wichtig ist aber auch der Zusammenhang, die Länge der einzelnen Teilwörter, nicht zu vergessen das Sprachniveau der möglichen Leserinnen und Leser (Stichwort Leichte Sprache) u.a.m.
Eindeutig viel zu lange Wörter findet man in der bundesdeutschen Beamtensprache. Hier zwei Beispiele von Wörtern, die es offenbar tatsächlich gegeben hat:
Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeits-übertragungsverordnung
(Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen BADV [2003-2007])Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz
(Landesgesetz Mecklenburg-Vorpommern [2000-2013])
Solche Wortungetüme sollte man unbedingt vermeiden!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp