Urlaub von/vom 20.-27.10.

Frau E. fragt:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Meine Frage hat mit der neuen Rechtschreibung nichts zu tun und ist für Sie sicher äußerst simpel, aber wir haben hier in unserer Firma eine Diskussion deswegen.

Heißt es richtig :Urlaub von 20.-27.10. 06
Oder Urlaub vom 20.-27.10.06 ????

Oder ist vielleicht beides möglich?

Bitte entschuldigen Sie dass ich wegen so einer Banalität Ihre Zeit in Anspruch nehme, aber ich wäre Ihnen für eine kurze Antwort sehr dankbar.

Herzlichen Dank und freundliche Grüße

Antwort:

Sehr geehrte Frau E.,

wir empfehlen: Urlaub vom 20.-27.10.06

Weshalb? – Wenn der in Ziffern ausgedrückte Teil in Worten ausgedrückt wird, muss “vom” stehen: “Urlaub vom zwanzigsten bis siebenundzwanzigsten Zehnten …” Die Verwendung von “von” wäre hier falsch. Es sollte deshalb auch nicht bei der Schreibung mit Ziffern verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

5 Gedanken zu „Urlaub von/vom 20.-27.10.“

  1. Lieber Dr. Bopp,

    Canoo finde ich klasse – Ihre Tipps leider nicht ganz so dolle – da nicht immer orthografisch korrekt. “Urlaub vom 20.-27.10.06” würde ich ganz und gar nicht empfehlen, da es eine Rechtschreibregel gibt, die besagt: Wer “von” benutzt, kann nicht den “Bis-Strich” benutzen, sondern muss “bis” ausschreiben. Also: “Urlaub vom 20. bis 27.10.06. (im grünen Duden auf S. 178 “bis-Zeichen”.
    MfG

  2. Vielen Dank für den Hinweis! Es stimmt, dass es allgemein üblich ist (da z.B. Duden es als „unzulässig“ bestempelt), keinen Strich sondern „bis“ zu verwenden, wenn „von” steht. Dies ist aber, soweit mir bekannt ist, keine offizielle oder amtliche Regel, so dass man z.B. bei Platzproblemen „ungestraft“ davon abweichen darf: „vom 20.-27.10.06“. Stilistisch gesehen ist es aber tatsächlich schöner, „bis“ zu verwenden „vom 20. bis 27.10.06“. Dies hätte ich in meiner Antwort erwähnen müssen. Ich bitte Sie, mir diese Unterlassung zu verzeihen.

  3. wie erkläre ich meinem Kollegen, dass er, wenn er vom 04 bis 07. im Urlaub ist, der 07. einschließlich ein Urlaubstag ist, gilt dto. für Ferien, Ladenöffnungszeiten etc.

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