Frage
Seit langem quält mich folgende Frage: Wie schreibt man das Wort Erinnerungsemail richtig? Dass man E-Mail heute E-Mail schreibt, ist inzwischen bekannt, dass aber nach einem Verbindungs-s kein Bindestrich folgt, auch.
Wie schreibe ich das nun also richtig?
Erinnerungs-E-Mail
Erinnerungse-Mail
Antwort
Sehr geehrte Frau H.,
Dir richtige Schreibweise ist Erinnerungs-E-Mail. In Wortzusammensetzungen, die ein Wort mit Bindestrich enthalten (hier E-Mail), muss zwischen allen Teilen der Zusammensetzung ein Bindestrich geschrieben werden. Siehe die entsprechende Rechtschreibregel. Man schreibt also auch zum Beispiel Bewerbungs-E-Mail, Reklamations-E-Mail und Abwesenheits-E-Mail.
Die Regel, dass man nach einem Verbindungs-s keinen Bindestrich schreiben darf, kenne ich nicht. Ein zugegebenermaßen wenig subtiler Einwand wäre ja, dass der Widerspruch zur Regel bereits in der Regel selbst stünde: Verbindungs-s. Der übrigens gebräuchlichere Ausdruck Fugen-s zeigt, dass auch nach anderen Fugenelementen ein Bindestrich stehen darf oder ggf. muss.
Es ist aber stilistisch gesehen bestimmt richtig, nach einem Fugen-s noch zurückhaltender als sonst zu sein und nur dann einen Bindestrich zu setzen, wenn er wirklich notwendig ist. Im Prinzip gibt ja das s schon an, wo die Grenze zwischen zwei Wortbestandteilen liegt. Deshalb sollte man Wörter wie die folgenden ohne Bindestrich schreiben: Zeitungsartikel, Lieblingsgericht, Eigentumswohnung und Amtsarzt statt Zeitungs-Artikel, Lieblings-Gericht, Eigentums-Wohnung oder gar Amts-Arzt.
In Fällen wie Verbindungs-s und Erinnerungs-E-Mail verlangen aber andere Regeln unbedingt einen Bindestrich. Weiter ist die Verwendung eines Bindestrichs auch in langen, unübersichtlichen Wörtern wie Sozialversicherungsfachangestellte möglich und angebracht: Sozialversicherungs-Fachangestellte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp