Frage
Heute rief mich meine Schwägerin an, da meine Nichte (3. Kl.) Probleme mit ihrer Deutschhausaufgabe hatte. Dabei ging es um Zeichensetzung, insbesondere um Fragesätze, die eigentlich höfliche Aufforderungen sind:
Kannst du bitte den Tisch abräumen?
Der Satz ist als Frage formuliert, beinhaltet aber eigentlich eine Aufforderung. Weder im Duden noch unter den Canoo-Zeichensetzungsregeln konnte ich Beispiele finden, die zu dem Sachverhalt gepasst hätten.
Antwort
Sehr geehrte Frau H.,
eine Frage kann tatsächlich eine höfliche Aufforderung oder eine Bitte sein. Damit der Charakter der höflichen Aufforderung/Bitte auch schriftlich erhalten bleibt, sollte ein Fragezeichen verwendet werden. Also:
Kannst du bitte den Tisch abräumen?
Würden Sie bitte das Fenster schließen?
Sehen Sie hierzu auch die Beispielsätze auf den folgenden Grammatikseiten:
- Aufforderungssatz, Andere Ausdrücksmöglichkeiten
- Konjunktiv II, Höfliche Aufforderungen und Aussagen
Dies gilt, wenn die Frage als höfliche Aufforderung gemeint ist. Eine Frage kann aber auch ausdrücklich als Vorwurf oder empörter Ausruf gemeint sein. Dann sollte man den Satz mit einem Ausrufezeichen abschließen:
Kannst du nicht besser aufpassen!
Wie lange dauert das denn noch!
Sehen Sie hierzu diese Rechtschreibregel.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Guten Tag. Muss man Fragesätze, die im Konjunktiv formuliert werden, mit Fragezeichen abschließen? Danke.
Wie im obenstehenden Artikel bereits gesagt wird, schließt man auch eine als Frage formulierte höfliche Aufforderung mit einem Fragezeichen ab. Dies gilt – wie man herausfindet, wenn man dem im Eintrag genannten Link „Konjunktiv II, Höfliche Aufforderungen und Aussagen“ – auch für im Konjunktiv formulierte Fragesätze:
Auch bei anderen Fragesätzen im Konjunktiv verwendet man eine Fragezeichen: