eBay und iPod: Namen mit kleinem Anfangssbuchstaben

Frage

Ihr Internetangebot ist sehr hilfreich. Beim Thema Markennamen bin ich allerdings nicht fündig geworden.

Bspw. eBay (wie vom Unternehmen geschrieben).

Ist es erlaubt diesen Begriff in etwas wie E-Bay umzuformen? Wenn der Begriff in der eBay-Form geschrieben wird, bleibt er dann bei Verwendung am Satzanfang ebenfalls in dieser Form (kleines e)?

Antwort

Sehr geehrter Herr B.,

Markennamen unterliegen insofern nicht den Rechtschreibregeln, als man ein Unternehmen oder ein Produkt im Prinzip so nennen kann, wie man will (solange man nicht mit einem geschützten Markenzeichen o. Ä. in Konflikt kommt). Namen wie eBay oder iPod verstoßen dann auch gegen ein bis zwei amtliche Rechtschreibregeln, sind aber dennoch nicht falsch oder gar „illegal“. Man kann sich höchstens darüber streiten, ob sie in dieser Form wünschenswert sind.

Es steht Ihnen frei, in einem nicht geschäftlichen Umfeld zum Beispiel E-Bay oder I-Pod zu schreiben, aber es ist nicht sicher, ob die Leser dann noch wissen, wer oder was gemeint ist. Diese Namen sind vor allem wegen ihres auffälligen optischen Effekts so gewählt worden. Bei der ursprünglichen Schreibung entsteht am Satzanfang tatsächlich ein kleines Problem, aber auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können entweder sämtliche Proteste ihres Sprachgefühls und aller Rechtschreib- und Grammatikkorrekturprogramme außer Acht lassen und mit einem Kleinbuchstaben beginnen, oder Sie formen den Satz so um, dass ein solcher Produktname nicht am Anfang steht:

eBay ist ein Firmenname. iPod ist ein Produktname.

oder zum Beispiel:

Der Name eBay ist ein Firmenname und iPod ist ein Produktname.

Ich persönlich würde Ihnen in den meisten Fällen die zweiten Lösung empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp