Frage
Heißt es bei dem Satz: Für Rückfragen stehe(n) ich oder mein Mitarbeiter Ihnen gerne zur Verfügung. Heißt es hier stehe oder stehen? Wie lautet die Regel ?
Antwort
Sehr geehrter Herr S.,
es gibt leider (oder je nach Einstellung zur Grammatik: zum Glück) keine allgemeingültige Regel zu dieser Frage. Es gibt allerdings eine starke allgemeine Tendenz, die auf der unten erwähnten Grammatikseite aufgezeigt wird.
Kurz zusammengefasst lautet die Tendenz, dass bei mit oder verbundenen Subjektteilen, die sich in Person und/oder Anzahl voneinander unterscheiden, das Verb sich nach dem ihm am nächsten stehenden Subjektteil richtet. In Ihrem Beispielsatz sind die Subjektteile erste Person Einzahl (ich) und dritte Person Einzahl (mein Mitarbeiter). Das Verb steht am nächsten bei ich und wird deshalb am ehesten in der ersten Person Einzahl verwendet:
Für Rückfragen stehe ich oder mein Mitarbeiter Ihnen gern zur Verfügung.
oder „umgekehrt“:
Für Rückfragen steht mein Mitarbeiter oder ich Ihnen gern zur Verfügung.
Am besten vermeidet man solche Konstruktionen, denn sie klingen für viele Deutschsprachige irgendwie unbefriedigend. Beispiele für mögliche Umschreibungen sind:
Für Rückfragen stehen ich und mein Mitarbeiter Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an mich oder meinen Mitarbeiter.
Weiter Informationen finden sie auf dieser Grammatikseite, insbesondere unter
- Problemfälle: Zwei verschiedene Personen mit oder
- Problemfälle; 1. Person und 3. Person
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Ein Gedanke zu „Mein Mitarbeiter oder ich stehe, stehen, steht …?“
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