Frage
Ich muss öfter Telefonnotizen schreiben. Dabei kommt es häufig zu folgender Formulierung: Frau R., bitte Herrn P. zurückrufen/zurück rufen. Welche Schreibweise ist die Richtige?
Antwort
Sehr geehrte Frau H.,
man schreibt zurückrufen auch im Sinne von bei jemandem wieder anrufen, der angerufen hat zusammen: bitte zurückrufen.
Etwas anderes ist, dass man im Standarddeutschen in diesem Sinne eigentlich nicht jemanden zurückrufen kann. Nach zum Beispiel Duden und Wahrig verwendet man zurückrufen in dieser Bedeutung nur ohne Ergänzung:
Frau R., Herr P. hat angerufen, bitte zurückrufen.
Andere Formulierungen:
Frau R., Herr P. bittet um Rückruf.
Frau R., bitte Herrn P. anrufen.
Wendungen wie Frau R., bitte Herrn P. zurückrufen oder Kann ich Sie in 10 Minuten zurückrufen? gelten als umgangssprachlich oder als „Jargon im Bürowesen“. Sie werden allerdings häufig und auch außerhalb des Bürowesens verwendet. Wenn Sie also ein eher ungezwungenes Verhältnis zu Ihren Kollegen und Kolleginnen haben, ist eine als umgangssprachlich geltende Formulierung aus dem Jargon sicher nicht völlig fehl am Platz. Und wenn Sie jemand deswegen kritisiert, sind Sie jetzt gewappnet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Sehr geehrter Herr Dr. Bopp,
ist diese Formulierung grammatisch richtig?
´´Ich rufe Sie zurück an.“
Vielen Dank
Marcel Meder
Die Wendung „Ich rufe Sie zurück an“ und das dazugehörende Verb „zurückanrufen“ sind zwar grammatisch nicht ganz unmöglich, sie werden aber in der Standardsprache nicht verwendet.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie sich irren. Man kann ein Verb doch nicht zweimal trennen.
Ob man ein Verb zweimal trennen kann oder nicht, ist eigentlich eine Frage der Rechtschreibung. Auch nach der neuen amtlichen Rechtschreibregelung gibt es Verben wie:
Ein zusammengeschriebenes Verb wie *zurückanrufen (*Ich rufe Sie zurück an) ist also zumindest theoretisch möglich.