Frage
Ist die folgende Handlungsanweisung grammatikalisch korrekt?
Kaufen Sie sich ein Eis und genießen es!
Mein Sprachgefühl sagt mir, dass beim zweiten Imperativ ein Sie fehlt: Kaufen Sie sich ein Eis und genießen Sie es! – so stimmt es auf jeden Fall. Bei längeren Anleitungen bedeutet dies zwar eine unschöne Häufung des Pronomens Sie, doch das soll nicht das Thema sein.
Antwort
Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben recht, es fehlt tatsächlich ein Sie. Die wichtigsten Regeln im Zusammenhang mit Aufforderungen in der Höflichkeitsform lauten:
- Die Aufforderung wird mit dem Konjunktiv I gebildet (vgl. Seien Sie ruhig!)
- Das Verb steht an erster Stelle.
- Das Verb muss von nachgestelltem Sie begleitet sein.
Weiter gilt, dass das Sie auch in zusammengezogenen Sätzen nicht wegfallen darf:
Nicht: Kaufen Sie sich eine Eis und genießen es!
Sondern: Kaufen Sie sich ein Eis und genießen Sie es!
Je nach Qualität des Eises klingt dieser Satz in meinen Ohren viel mehr nach einer Einladung als nach einem Befehl, aber ums Eisessen geht es hier ja (leider!) nicht. Ohne das zweite Sie wird genießen offenbar nicht als Form der Aufforderung aufgefasst. Nur wenn wenn die Verbformen ganz nahe beieinanderstehen und die zusammengezogenen Sätze die gleiche Konstruktion haben, kann eventuell ein Sie weggelassen werden:
Bestellen und bezahlen Sie die Ware vor 10.00 Uhr!
Aber nur:
Bestellen Sie die Ware und bezahlen Sie sie vor 10.00 Uhr!
(eingeschobener Satzteil zwischen den Verbformen)
Kommen Sie und geben Sie mir die Hand!
(unterschiedliche Satzkonstruktion)
Im Aufforderungssatz Kaufen Sie sich ein Eis und genießen Sie es! muss das zweite Sie also wie oben schon gesagt erhalten bleiben. In diesem Sinne ist die deutsche Höflichkeitsform tatsächlich eine höfliche Form. Man kann jemandem zwar sieben Befehle gleichzeitig geben, aber wenn man höflich bleiben will, muss man dabei meistens auch siebenmal die höfliche Anrede verwenden. Zur Vermeidung von Wiederholungen kann man dann zwar aufs Duzen umschalten, aber das ist dann nicht mehr eine Frage der Grammatik, sondern der Kinderstube.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Hier noch zwei Verweise auf Grammatikseiten zu diesem Phänomen:
Neulich las ich in einem Universitätsscriptum zum Thema “Verfahrensrecht” den Satz: “Die Behörde klärt den Adressaten darüber auf, ob und welche Rechtsmittel, und wie er diese Rechtsmittel im Verfahren einsetzen kann.”
Dabei handelt es sich wohl auch um ein unzulässiges Zusammenziehen.
Jedenfalls klingt es recht holprig.
Der Satz klingt so fürchterlich holprig, amtsdeutschartig und hässlich, dass man ihn, selbst wenn er grammatikalisch korrekt wäre, rein schon aus stilistischen Gründen verbieten müsste! Es ist oft löblich, kurz, kanpp und möglichst präzise formulieren zu wollen, aber in diesem Fall ist der Autor oder die Autorin doch weit über das Ziel hinausgeschossen. So. – Es tut gut, manchmal etwas weniger nuanciert zu “argumentieren”.