Wenn Himmelfahrt auf den ersten Mai fällt

Wenn Himmelfahrt oder, wie man in manchen südlicheren Gefilden auch sagt, Auffahrt auf den ersten Mai fällt, fällt der für viele freie Tag zur Feier des Ersten Mai aus. Das freut einige Arbeitgeber und enttäuscht viele Arbeitnehmer, denn wenn wie heute ein mobiler freier Tag mit einem feststehenden „kollidiert“, hat das Jahr einen bezahlten freien Tag weniger. In zum Beispiel Malaysia hat man das arbeitnehmerfreundlicher geregelt: Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird der nachfolgende Arbeitstag zum Feiertag. Doch was hat das alles mit Sprache oder Rechtschreibung zu tun? – Nichts.

Ich wollte nur wie schon am 1. August (didaktisch gesehen sollen Wiederholungen sehr nützlich sein) darauf hinweisen, dass die Rechtschreibung sich auch mit den Feiertagen beschäftigt. Wie gesagt, feiern wir dieses Jahr am ersten Mai nicht nur Himmelfahrt, sondern auch den Ersten Mai. Wenn die Datumsangabe für den Tag der Arbeit steht, schreibt man sie mit einem großen E. Die entsprechende Rechtschreibregel finden Sie hier.

Weiter gilt für den Ersten Mai, dass er mit Bindestrichen mit anderen Wörtern kombiniert wird (Regel):

Erste-Mai-Feier
Erste-Mai-Kundgebung

Auch wenn man für die Ordnungszahl eine Ziffer verwendet, müssen Bindestriche gesetzt werden:

1.-Mai-Feier
1.-Mai-Kundgebung

Der erste Bindestrich wird oft weggelassen: 1. Mai-Feier. Das ist orthographisch aber höchstens dann einigermaßen vertretbar, wenn eine erste von mehreren Maifeiern und nicht die Feier des Ersten Mai gemeint ist. Aber wen kümmern heute schon Bindestriche? Genießen Sie den freien Tag (wenn es denn tatsächlich ein freier Tag für Sie ist), ganz gleich ob es Ihnen mehr um den kirchlichen oder eher um den sozialistischen Gedanken, um beide oder keinen von beiden geht.

Dr. Bopp