Frage
Meine Freundin fragte gestern ihre Mutter, ob sie mit ihr ins Rheingold komme, woraufhin die Mutter fragte, ob das eine Kneipe sei. Meine Freundin hat gelacht und sich gewundert, dass sie die Oper „Das Rheingold“ nicht kenne. Ich sagte, dass man dann auch nicht ins sagen dürfe sondern in „Das Rheingold“ sagen müsse. Können Sie mir sagen, wer recht hat und weswegen?
Antwort
Sehr geehrte Frau D.,
Ihre Freundin hat zwar recht, aber es ist nicht sehr erstaunlich, dass ihre Mutter zuerst meinte, es handle sich um ein Lokal. Die Formulierung ins „Rheingold“ gehen klingt relativ locker, sodass außer vielleicht eingefleischten Opernliebhabern und natürlich Bayreuthern nicht unbedingt jeder als Erstes an ein hehres Wagnerwerk denkt. Aber wie bereits gesagt: Sie hat recht.
Auch in diesem Satz steht ins einfach für in das. Wenn man die Oper „Das Rheingold“ besucht, kann man also sagen, dass man ins „Rheingold“ geht. Man kann übrigens auch sagen, dass man in „Das Rheingold“ geht. In ähnlicher Weise sind beide der folgenden Formulierungen korrekt:
Er tritt in der „Walküre“ auf, die ebenfalls zum „Ring des Nibelungen“ gehört.
oder seltener
Er tritt in „Die Walküre“ auf, die ebenfalls zu „Der Ring des Nibelungen“ gehört.
Werktitel werden üblicherweise gleich gebeugt wie normale Wortgruppen (ins „Rheingold“ gehen). Der gebeugte Artikel wird dabei aus dem Titel gelöst und kann wie ein „normaler“ Artikel mit einer Präposition verschmelzen (vgl. diese Rechschreibregel).
Wenn der Titel nicht gebeugt wird (in „Das Rheingold“ gehen), sollte man unbedingt Anführungszeichen verwenden. Aber auch bei der üblicheren, gebeugten Form empfiehlt sich die Verdeutlichung durch Anführungszeichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Brilliant!