Entsprechend dem Urteil oder des Urteils?

Ein Dauerbrenner in der Fragerubrik: Genitiv oder Dativ?

Frage

Ich streite seit geraumer Zeit mit Freunden darüber, was richtig ist:

entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts …
entsprechend des Urteils des Bundesverfassungsgerichts …

Antwort

Sehr geehrte Frau A.,

standardsprachlich richtig ist:

entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts …

Das Gleiche gilt für:

außer einem kleinen Beitrag
entgegen meinem ausdrücklichen Wunsch
entsprechend deinem Vorschlag
fern allem Zynismus
gegenüber dem Restaurant
gemäß diesem Urteil
nahe dem Zentrum
samt allem Inhalt
vis-à-vis dem Restaurant

All diese Präpositionen werden häufig mit dem Genitiv verwendet, obwohl sie standardsprachlich mit dem Dativ stehen müssten. Dann gibt es auch noch Präpositionen, die sowohl mit Genitiv als auch mit dem Dativ verwendet werden können:

binnen einem Monat/eines Monats
dank deinem Einsatz/deines Einsatzes
laut einem Pressebericht/eines Presseberichtes

Auch hier wird man aber hin und wieder von wohlmeinenden Mitmenschen korrigiert, wenn man die Dativvariante wählt.

Man hört zwar seit einiger Zeit oft, dass „der Dativ dem Genitiv sein Tod“ sei, aber wenn man es allzu ernst nimmt, kann sich diese „Warnung“ ins Gegenteil verkehren. Es gibt nun einmal auch Präpositionen, die mit dem Dativ stehen müssen oder können – sogar solche, die wie der Genitiv so richtig schön gehoben klingen. Eine Liste der Präpositionen mit Dativ finden sie hier.

Man sieht: Ähnlich dem Genitiv hat es der Dativ manchmal schwer.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

2 Gedanken zu „Entsprechend dem Urteil oder des Urteils?“

  1. “All diese Präpositionen werden häufig mit dem Genitiv verwendet, obwohl sie standardsprachlich mit dem Dativ stehen müssten.” — umgekehrt

  2. Gemeint ist: Diese Präpositionen werden häufig mit dem Genitiv verwendet. Standardsprachlich müssen sie aber mit dem Dativ stehen. Zum Beispiel:

    häufig: gemäß dieses Urteils
    standardsprachlich richtig: gemäß diesem Urteil

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