Cannabisähnlich und acetylsalicylsäurehaltig

Frage

In unserer Fachliteratur (Pharmazie) werden häufig Wortverbindungen wie die folgenden verwendet:

Placebo-kontrolliert
Cannabis-ähnlich
Dosis-abhängig
Acetylsalicylsäure-haltig
u. Ä.

Es geht mir um die richtige Schreibung solcher Wörter. Ist die vorgestellte Schreibweise richtig, erlaubt, empfohlen oder falsch? Schreibt man nicht besser placebokontrolliert, cannabisähnlich usw.?

Antwort

Sehr geehrter Herr S.,

Zusammensetzungen werden in der Regel zusammengeschrieben. Der Bindestrich kann unter anderem dazu verwendet werden, unübersichtliche und sehr lange Zusammensetzungen besser lesbar darzustellen. Vor allem – aber nicht nur – in technischen und anderen fachsprachlichen Bereichen wird diese „Übersichtlichkeit“ oft etwas übertrieben, sodass es zu einer Art Inflation von Bindestrichen kommen kann.

Ich empfehle in den meisten Fällen die Zusammenschreibung, da man den Lesern und Leserinnen in der Regel viel längere Wörter zumuten kann, als man denkt:

placebokontrolliert
cannabisähnlich
dosisabhängig

Da die amtlichen Rechtschreibregeln meiner Meinung nach ganz zurecht keine festen Angaben machen, wann man diesen verdeutlichenden Bindestrich verwenden soll (z.B. ab wie vielen Buchstaben), ist in diesen Fällen eine Schreibung mit Bindestrich zwar nicht empfehlenswert, aber nicht grundsätzlich falsch.

Nur im letzten Fall würde ich eventuell der Lesbarkeit zuliebe einen Bindestrich verwenden:

Acetylsalicylsäure-haltig
oder: acetylsalicylsäurehaltig

Die entsprechenden Rechtschreibregeln finden Sie hier:

Zusammenschreibung
Verdeutlichender Bindestrich
Groß- und Kleinschreibung

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp