Fugen-s und Bindestrich im österreichischen Bahnverkehr

Frage

Was ist richtig:

….. ICE, die durch die ÖBB Personenverkehrs AG angemietet wurden oder
….. ICE, die durch die ÖBB Personenverkehr AG angemietet wurden

Hier kann oder muss man doch auch bei Personenverkehrs AG ein -s anfügen oder?

Antwort

Sehr geehrte Frau H.,

im Prinzip müsste man tatsächlich ÖBB-Personenverkehrs-AG oder ÖBB-Personenverkehrs-Aktiengesellschaft schreiben. In zusammengesetzten Wörtern steht nach Verkehr in der Regel ein Fugen-s: Verkehrsstau, Fremdenverkehrsamt, Luftverkehrsleiter usw. Man würde also auch Personenverkehrs-Aktiengesellschaft erwarten. Wenn aber Institutionen, Firmen usw. bei der Wahl ihres Namens von den allgemeinen Regeln abweichen wollen, dürfen sie das. Ein Blick ins Internet zeigt, dass die Firma sich selbst ÖBB-Personenverkehr AG nennt. Wenn man also über diesen Betrieb schreibt, sollte man dessen eigene Namenswahl respektieren.

Darüber hinaus kann man sagen, dass die Firma mit dem Weglassen eines Bindestrichs zwischen Personenverkehr und AG angibt, dass  AG nicht Teil des eigentlichen Namens ist. Damit meine ich etwas gar spitzfindig, dass die Firma ÖBB-Personenverkehr heißt und eine AG ist und nicht etwa den Namen ÖBB-Personenverkehr-AG trägt. Dann ist natürlich so ein Fugen-s nach Personenverkehr fehl am Platz, denn es handelt sich nicht um eine Zusammensetzung mit AG. Dass dann aber im Text auf der Webseite der Firma die ÖBB-Personenverkehr AG und nicht der ÖBB-Personenverkehr steht, spricht eigentlich wieder eher für eine Zusammensetzung mit einem Fugen-s.

Doch man darf, wie bereits gesagt, bei Eigennamen von den Regeln abweichen, ohne dass einem das gleich als Fehler angerechnet werden sollte. Bei Firmennamen mit AG und GmbH ist ohnehin nicht ganz klar, was die Grammatik und die Rechtschreibregeln nun genau vorschreiben. In diesem Fall ist es viel wichtiger, dass die Züge einigermaßen pünktlich fahren, ganz gleich ob der Betrieb nun ein Fugen-s hat oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp