Groß- und Kleinschreibung nach Aufzählungsstrichen

Frage

Wenn man im Brief eine Aufzählung hat, wird das Wort nach dem Aufzählungsstrich immer groß geschrieben?

Antwort

Sehr geehrte Frau B.,

hierzu gibt es meines Wissens keine verbindlichen Regeln. Ich möchte aber trotzdem ein paar Hinweise geben:

Wenn die Aufzählung gewissermaßen in den Text integriert ist, sollte nicht großgeschrieben werden. Zum Beispiel:

Es ist erforderlich, dass
– alle Nachbarn informiert werden,
– eventuelle Beschwerden berücksichtigt werden,
– die Lärmbelästigung möglichst gering ist.

Mitnehmen sollten Sie:

  • leichte Kleidung
  • gutes Schuhwerk
  • Regenschutz
  • Kopfbedeckung

Wenn es sich um eine Aufzählung von Titeln, Überschriften, ganzen Sätzen u. Ä. handelt, sollte immer großgeschrieben werden. Beispiele:

Inhalt:
– Ein Wort vorab
– Erstes Kapitel
– Zweites Kapitel
– Abschließende Bemerkungen

Bevor Sie abschließen:

  • Haben alle das Gebäude verlassen?
  • Sind die Fenster geschlossen?
  • Sind alle Lichter gelöscht?

Sonst bleibt es in den meisten Fällen Ihrem eigenen Ermessen (oder eventuellen typographischen Hausregeln) überlassen, ob Sie Nichtsubstantive nach einem Aufzählungsstrich groß- oder kleinschreiben. Wichtig ist vielleicht nur noch, dass Sie innerhalb einer Liste unbedingt das gleiche Prinzip beibehalten sollten. Auch sonst empfiehlt es sich für Vielschreiber(innen), sich so weit wie möglich immer an die gleichen Kriterien zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp