Zu unserer vollsten Zufriedenheit

Frage

In der Zeugnissprache taucht immer wieder die Formulierung auf: „… erledigte die Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Das mag inzwischen eine Standardformulierung für einen sehr guten Mitarbeiter sein, drückt aber auch eine gewisse Respektlosigkeit vor der Logik und auch der deutschen Sprache aus. Behelfsweise nutze ich Formulierungen wie zu unserer höchsten Zufriedenheit. Nicht undankbar wäre ich für weitere Alternativvorschläge, vor allem solchen, die eine Leistung als „1a“ bewerten ohne zugleich allzu schwülstig zu sein.

Antwort

Sehr geehrter Herr B.,

die Formulierung zur vollsten Zufriedenheit ist zwar umstritten, aber eindeutig.

stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = Note 1
stets zu unserer vollen Zufriedenheit = Note 2
zu unserer vollen Zufriedenheit = Note 3
usw.

Da diese „Benotung“ in Arbeitszeugnissen sehr wenig mit Logik, dafür sehr viel mit verhüllendem Sprachgebrauch zu tun hat, finde ich die Form vollste in diesem Zusammenhang nicht störend. Sie ist Teil einer unter Eingeweihten verwendeten „Geheimsprache“. So muss man zum Beispiel auch wissen, dass jemand, der sich bemühte, ein Versager auf der ganzen Linie war. Ob mir diese „Geheimsprache“ als Ganzes gefällt, ist eine ganz andere Frage.

Es gibt natürlich viele andere mögliche Formulierungen wie zum Beispiel:

stets zu unserer höchsten Zufriedenheit
waren wir äußerst zufrieden

Ich wage es aber nicht, diese oder andere Formulierungen zu empfehlen. Dafür kenne ich die „Geheimsprache“, das heißt die Regeln und Gepflogenheiten der zuständigen Chefs und Manager beim Verfassen von Arbeitszeugnissen, nicht gut genug. Jede Hinzufügung oder Weglassung kann ganz unerwartete Bedeutungsveränderungen bewirken. So liegt die Beurteilung stets zu unserer vollen Zufriedenheit ohne das Wörtchen stets eine ganze Note tiefer (siehe oben). Etwas, das in der Allgemeinsprache positiv klingt, kann in Arbeitszeugnissen ganz anders gemeint sein. Wie bereits erwähnt: Wer sich bemüht, taugt nichts.

Sie können sich deshalb mit dieser Frage besser an Verfasser und Beurteiler von Arbeitszeugnissen als an einen Sprachler wenden. Bei diesem Thema bin ich leider nicht „vom Fach“.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

3 Gedanken zu „Zu unserer vollsten Zufriedenheit“

  1. § 39 (1) Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Angestellten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen. Eintragungen und Anmerkungen im Zeugnisse, durch die dem Angestellten die Erlangung einer neuen Stelle erschwert wird, sind unzulässig.

    (Bestimmung des österreichischen Angestelltengesetzes aus dem Jahr 1921.)

    Es ist (vermutlich) in allen modernen Rechtsstaaten verboten, dem Arbeitnehmer die Erlangung einer neuen Stelle zu erschweren, indem man ihn abträglich bewertet.

    Durch die oben genannte “Geheimsprache” wird aber genau diese Norm umgangen. Das Blöde ist nur, dass man dagegen nichts unternehmen kann, weil sie objektiv betrachtet nicht gegen die Bestimmung verstößt…

  2. Aber gewiss doch:

    Sie kommt auch auf bergigeren Touren nicht ins Schwitzen.
    die Schweiz, das bergigste Land Europas

    Vgl auch hier.

    PS: Fragen, die nicht direkt mit einem Blogeintrag verbunden sind, können Sie besser über diese Seite Stellen. Sie erhalten denn (noch) schneller eine Antwort.

Kommentare sind geschlossen.