Frage
Hans Küng verwendet in seinem Werk „Christentum“ das Wort muntfrei, das mir unbekannt ist. Aus dem Text könnte ich in etwa abgabenfrei ableiten. Trifft das zu?
Antwort
Sehr geehrter Herr R.,
das Wort Munt in muntfrei ist ein Begriff aus dem germanischen Personenrecht. Es wird auch Mund geschrieben und kommt in der heutigen Sprache noch in Wörtern wie Vormund, Mündel und mündig vor.
Die Munt ist die Vormundschaft, die der Hausherr über die ihm unterstellten und von ihm zu schützenden Personen (Familie, Gesinde) hatte. Wenn jemand muntfrei war, war er also nicht jemandes Vormundschaft unterstellt. Ein freier Mann wurde bei Erreichen des einundzwanzigsten Lebensjahres selbstmündig (heute verkürzt zu mündig).
Das Adjektiv muntfrei erscheint oft in Zusammenhang mit Ehe. Es ist aber nicht etwas so, dass eine Frau in einer muntfreien Ehe keinen Vormund gehabt hätte. Bei einer muntfreien Ehe ging die Vormundschaft über die Frau anders als bei andern Eheformen nicht auf den Ehemann über, sondern blieb bei ihrem Vater oder ggf. bei einem anderen männlichen Verwandten. Frauen, die nicht direkt jemandes Munt unterstellt waren, gab es also kaum. Eine Ausnahme waren Witwen. Wenn der Ehemann starb und dessen Vormundschaft somit erlosch, fiel die Vormundschaft über sie nicht zurück an ihre Familie. Sie wurde dann zu einem Muntling des Königs, konnte zum Beispiel als Handwerkerswitwe oft selbstständig das Geschäft des Mannes weiterführen und durfte vielfach „sogar“ selbst bestimmen, wer bei einer neuen Verheiratung der Ehemann werden sollte …
Der Begriff hat wahrscheinlich je nach Zeit und Region abweichende Definitionen. Siehe auch hier.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp