Frage
Beim Korrigieren bin ich auf ein Problem gestoßen und komme nicht weiter: Wann muss man bei folgenden Sätzen ein n anfügen und wann nicht?
Ich schaute das Foto mit der weißen Stute noch einmal genau an, welches ich von Herr/Herrn Müller bekommen hatte.
Sie raste zum Bauernhof von Herr/Herrn Bucher.
Wir waren sehr glücklich, dass wir Herr/Herrn Zolfekari helfen konnten.
Antwort
Sehr geehrte Frau W.,
das Wort Herr wird immer dekliniert, außer wenn es im Nominativ steht oder als direkte Anrede verwendet wird:
Ungebeugt:
Nominativ:
Herr Christianson hat gesagt, dass …
Gestern hat Herr Matthieu angerufen.
Anrede:
Ich sehe Sie, Herr Spahn, gerne morgen wieder.
Ich gratuliere Ihnen, Herr Blum, ganz herzlich zum Geburtstag.
Sonst immer gebeugt, zum Beispiel:
Akkusativ:
Ich sehe Herrn Spahn morgen wieder.
Ohne Herrn Trautwein entscheide ich nichts.
Dativ:
Ich gratuliere Herrn Blum zum Geburtstag.
Nicht alle sind mit Herrn Fischer einverstanden.
Genitiv
Herrn von Guttenbergs Besuch in den USA
Der Besuch des Herrn von Guttenberg in den USA
anstelle Herrn Dr. Müllers
Auch in Anschriften schreibt man Herrn, obwohl man das früher übliche an weglässt:
Herrn
Daniel Huber
Baseler Straße 25
99999 Musterhausen
Natürlich gibt es auch hierzu wieder eine Ausnahme und auch diesmal wieder aus der Schweiz: Seit einigen Jahren ist es in der Schweiz üblich, in Anschriften nicht mehr den Akkusativ Herrn, sondern die ungebeugte Form Herr zu verwenden:
Herr
Daniel Huber
Baslerstrasse 25
9999 Musterwil
Das gilt aber nur für das Herr in der Anschrift (und nur in der Schweiz). In einem fortlaufenden Text muss Herr auch in der Schweiz nach den allgemeinen Regeln gebeugt werden.
Da hat man es doch viel einfacher, wenn es um Frauen geht: Die Anrede Frau bleibt immer ungebeugt. Es soll noch einer behaupten, es sei viel komplizierter, mit Frauen umzugehen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp