Frage
Man hört immer häufiger: „Ich scheide mich von dir!“ Ist dies einfach nur bedauerlich oder auch grammatikalisch falsch? Kann man sich also aktiv von jemandem scheiden oder muss man sich scheiden lassen?
Antwort
Sehr geehrter Herr B.,
wenn es um eine Ehescheidung geht, ist die scheidende Instanz (= das Subjekt der Verbhandlung) eine Richterin, ein Richter, das Gericht o. Ä. Man kann deshalb in der deutschen Sprache nicht sagen: „Ich scheide mich von dir!“ Das würde bedeuten, dass man die Scheidung selbst aussprechen kann. Man kann es natürlich versuchen, aber eine solche Scheidung ist noch nicht einmal dann rechtsgültig, wenn ein Richter seine eigene Ehe in dieser Weise beenden will.
Wenn man seinem Gatten oder seiner Gattin eine Ehescheidung ankündigt, stehen einem eine Reihe anderer, korrekter Ausdrucksmöglichkeiten zur Verfügung. Zum Beispiel:
Ich lasse mich von dir scheiden.
Ich will von dir geschieden werden.
Ich reiche die Scheidung ein.
Du hörst noch von meinen Anwalt.
Man kann im Deutschen auch sagen: „Ich scheide von dir.“ Das bedeutet aber nicht, dass eine Ehescheidung ansteht, sondern nur, dass man jemanden verlässt, bei jemandem weggeht. Außerdem klingt diese Formulierung recht veraltet oder sehr gehoben. Auch sich scheiden gibt es, aber dann geht es zum Beispiel um Wege, die sich scheiden, oder um einen Meeresstrom, der sich in mehrere Arme teilt.
Die richtige Formulierung lautet also: „Ich lasse mich von dir scheiden!“ Auch eine grammatisch korrekte Ausdrucksweise macht aber leider eine Scheidung kein bisschen einfacher.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp