Frage
Seit Tagen verwirrt mich eine Geburtstagseinladung, die meine Tochter kürzlich bekommen hat: „Endlich werde ich 6! Am […] möchte ich gerne meinen 7. Geburtstag feiern.“ Auf meine Frage erklärte mir die Mutter des Kindes, es sei kein Fehler, es sei richtig den Tag der Geburt mitzurechnen. Wenn man 6 Jahre alt werde, feiere man den 7. Geburtstag. Einige Leute, die die Diskussion mitbekamen, darunter eine Deutschlehrerin, bestätigten die Behauptung. Bitte klären Sie mich auf: Hat die Mutter recht?
Antwort
Sehr geehrte Frau B.,
es ist nicht erstaunlich, dass diese Geburtstagseinladung Sie verwirrt hat. Im Allgemeinen feiert man nämlich, wenn man sechs Jahre alt wird, seinen sechsten Geburtstag. Auch die Tatsache, dass man 50 Jahre alt wird, feiert man an seinem fünfzigsten und nicht an seinem einundfünfzigsten Geburtstag. Die Volljährigkeit erreicht man in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht an seinem neunzehnten, sondern an seinem achtzehnten Geburtstag.
Das Wort Geburtstag hat nämlich zwei Bedeutungen. Nur in der Amtssprache wird es manchmal wörtlich als Tag der Geburt verwendet. In der Allgemeinsprache bedeutet es nicht Tag der Geburt, sondern Jahrestag der Geburt. Wenn man ein Jahr alt wird, feiert man den ersten Jahrestag seiner Geburt, also den ersten Geburtstag. Entsprechend feierte das Mädchen, das sechs Jahre alt wurde, seinen sechsten Geburtstag. Es handelte sich um den sechsten Jahrestag seiner Geburt und nicht um den siebten Tag seiner Geburt. Sie wurde ja – um es überspitzt auszudrücken – nicht zum siebten Mal geboren.
Die Mutter des Kindes, die Deutschlehrerin und andere machen den Fehler (scherzhaft oder unbewusst – das kann ich natürlich nicht beurteilen), die beiden Bedeutungen des Wortes Geburtstag gleichzusetzen. Das klingt vielleicht „logisch“, es ist im Deutschen aber nicht üblich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Sehr aufschlussreich, vielen Dank 🙂