Wann kann man den Polizisten ohne Endung anklagen?

Frage

In der Zeitung las ich die Überschrift „Anklage gegen Polizist erhoben“. Nach gegen steht aber der Akkusativ. Müsste es dann nicht heißen: „Anklage gegen Polizisten erhoben“?

Antwort

Sehr geehrter Herr S.,

nach gegen steh der Akkusativ (gegen wen oder was?) und die Akkusativform von Polizist lautet den Polizisten. Trotzdem steht in Ihrer Zeitung ganz korrekt „Anklage gegen Polizist erhoben“. Wieso?

Wenn ein Substantiv der en/en-Klasse (ein schwach gebeugtes Substantiv) im Singular steht und kein Artikel oder Adjektiv vorangeht, lässt man die Endung en in der Regel weg. Zum Beispiel:

a) von Mensch zu Mensch
b) von einem Menschen zum anderen Menschen

a) das Gespräch zwischen Arzt und Patient
b) das Gespräch zwischen dem Arzt und dem Patienten

a) Der Professor, begleitet durch Assistent Müller, …
b) Der Professor, begleitet durch seinen Assistenten Müller, …

a) Das Orchester spielt ohne Dirigent.
b) Das Orchester spielt ohne einen Dirigenten.
b) Das Orchester spielt ohne echten Dirigenten.

a) Als Student konnte man ihn nicht bezeichnen.
b) Als gewissenhaften Studenten konnte man ihn nicht bezeichnen.

a) Anklage gegen Polizist erhoben
b) Anklage gegen einen Polizisten erhoben
b) Anklage gegen fehlbaren Polizisten erhoben

Das Weglassen der Endung ist bei allein stehenden Formen standardsprachlich korrekt und üblich (Beispielsätze a). Es hat damit zu tun, dass die Endung en oft als Pluralendung missverstanden werden könnte. In den anderen Fällen (Beispielsätze b), darf die Endung en aber nicht weggelassen werden.

Dies ist wieder einmal so ein Fall, der zeigt, dass man Sprache nicht mit Mathematik verwechseln darf. Hier ergibt nämlich eins (gegen mit Akkusativ) und eins (Akkusativ ist Polizisten) nicht zwei (gegen Polizisten), sondern eher so etwas wie anderthalb (gegen Polizist).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp