Es tut mir leid, …

… wenn Sie schon wissen, wie man leidtun schreibt, blättern Sie einfach weiter. Heute geht es wieder einmal um einen Klassiker unter den Rechtschreibfragen. Es ist also kein neues, aber für viele von uns immer wieder leidiges Thema:

Frage

In Ihrem Rechtschreibwörterbuch steht bei „Es tut mir leid“, dass das Wort „leid“ in diesem Zusammenhang kleingeschrieben wird. Im Duden steht jedoch eindeutig, dass es gerade in diesem Fall großgeschrieben wird: „Es tut mir Leid.“ Was ist denn nun richtig?

Antwort

Sehr geehrte Frau G.,

nach der seit 2006 geltenden amtlichen Rechtschreibregelung schreibt man leidtun zusammen:

Das wird dir noch leidtun!
Es braucht dir nicht leidzutun.
Sie haben mir sehr leidgetan.

Wenn das Verb im Satz getrennt erscheint, schreibt man leid klein:

Es tut mir leid.
So leid es mir tut, ich kann euch nicht helfen.
Die Kinder taten ihm sehr leid.

Sehen Sie hierzu leidtun, leid und die entsprechende Rechtschreibregel in CanooNet.

Ihre Verwirrung, Frau G., ist allerdings nicht unbegreiflich. Sie verwenden wahrscheinlich eine veraltete Duden-Ausgabe. Vor der Rechtschreibreform, d.h. bis 1996, schrieb man leid tun. Danach war es bis 2004 nur Leid tun. Von 2004 bis 2006 konnte man dann zwischen Leid tun und leidtun wählen und seit 2006, d.h. nach der jetzt geltenden Regelung, schreibt man ausschließlich leidtun.

Man könnte hier natürlich wieder einmal die Diskussion über Sinn und Unsinn der Rechtschreibreform(en) aufgreifen, doch das lohnt sich meiner Meinung nach nicht mehr. Am besten versucht man einfach, sich leidtun und Es tut mir leid zu merken. Und wenn man es wie ich doch immer wieder vergisst, gibt es ja noch CanooNet!

Die Zusammenschreibung gilt übrigens nur, wenn leidtun die Bedeutung bedauern hat. Wenn wörtlicher Leid zufügen gemeint ist, schreibt man Leid als Substantiv groß und vom Verb getrennt:

jemandem ein Leid tun

Wenn Sie schon wussten, wie man leidtun schreibt, tut es mir leid, sie hiermit belästigt zu haben. Ich hoffe, dass Sie dieses Blog trotzdem nicht leid werden …

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

3 Gedanken zu „Es tut mir leid, …“

  1. Da schließt sich für mich die Frage an: Warum verhält es sich mit “recht haben” bzw. “Recht haben” anders?

  2. Am besten lernt man die Schreibung dieser Sonderfälle einfach auswendig. Falls Sie aber doch an einer Art Begründung interessiert sind, hier der Versuch einer Erklärung:

    Es handelt sich hier um den Grenzbereicht zwischen „normalen“ und verblassten Substantiven. Das leid in leidtun ist ein verblasstes, nicht mehr selbständiges Substantiv. Die entsprechende amtliche Regel lautet:

    § 34
    Partikeln, Adjektive, Substantive oder Verben können als Verbzusatz mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie nur in den Infinitiven, den Partizipien sowie im Nebensatz bei Endstellung des Verbs zusammen.
    Dies betrifft:
    […]
    § 34.3
    Zusammensetzungen mit einem substantivischen ersten Bestandteil.
    Dabei handelt es sich um folgende Fälle, bei denen die ersten Bestandteile die Eigenschaften selbständiger Substantive weitgehend verloren haben:
    eislaufen, kopfstehen, leidtun, nottun, standhalten, …

    In Verbindung mit sein und werden wird leid klein-, aber vom Verb getrennt geschrieben:

    § 56 Klein schreibt man Wörter, die formgleich als Substantive vorkommen, aber selbst keine substantivischen Merkmale aufweisen.
    Dies betrifft:
    […]
    § 56.1
    Wörter, die vorwiegend prädikativ gebraucht werden, wie angst, bange, feind, freund, gram, klasse, leid, pleite, recht, schuld, spitze, unrecht, weh in Verbindung mit den Verben sein, bleiben oder werden.

    Bei recht/Recht haben, geben usw. kann recht einerseits als Adjektiv oder als verblasstes Substantiv und andererseits als „normales“ Substantiv interpretiert werden und entsprechend sowohl klein- als auch großgeschrieben werden. Auch die Getrenntschreibung ließe sich in relativ umständlicher Weise beargumentieren. Das wäre dann insgesamt doch etwas zu kompliziert geworden, so dass diese Fälle eine eigene Ausnahmeregel erhalten haben:

    § 56 E2
    Groß- wie kleingeschrieben werden können recht/Recht und unrecht/Unrecht in Verbindung mit Verben wie behalten, bekommen, geben, haben, tun, zum Beispiel:
    Ich gebe ihm recht/Recht. Du tust ihm unrecht/Unrecht.

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