Die Absicht haben, etwas tun zu wollen

Ein bekanntes, schon oft beschriebenes, aber trotzdem immer wieder auftauchendes Phänomen: die Absicht, etwas tun zu wollen.

Wieder einmal hörte ich am Radio, dass jemand die Absicht habe, etwas tun zu wollen. Diesmal ging es um einen jungen Mann, der erklärte, er habe die Absicht, mit dem Glücksspiel aufhören zu wollen. Natürlich ist ganz klar, was er meint: Er will seine Spielsucht überwinden. Das formuliert er aber, wenn man ganz genau hinhört, ein bisschen zu vorsichtig. Er hat nicht direkt die Absicht mit dem Wetten aufzuhören, nein, er hat zuerst einmal die Absicht, den Willen zum Aufhören zu haben. Das Aufhören an und für sich ist dann ein weiterer Schritt. Ganz unrecht hat er ja nicht, denn wenn man nicht wirklich will, gelingt es einem bestimmt nicht, sich aus den Klauen des Wettteufels zu befreien. Das muss man zuerst einmal so richtig wollen. Ich hoffe allerdings für den jungen Mann und seine Finanzen, dass es nicht beim Aufhörenwollen bleibt.

Das Verb wollen ist ein Modalverb. Ein Modalverb drückt aus, dass das im Satz Gesagte gewollt, möglich, erwünscht, notwendig usw. ist. Mit wollen drückt man unter anderem einen Wunsch oder eine Absicht aus. Zum Beispiel:

Viele Pensionierte wollen nach Spanien umziehen.
= Viele Pensionierte haben den Wunsch/die Absicht, nach Spanien umzuziehen.

Wenn man also sagt, dass man die Absicht hat, etwas tun zu wollen, ist das „doppelt gemoppelt“ – außer wenn man wirklich sagen will, dass man die Absicht hat, eine gewisse Absicht zu haben.

Viele Pensionierte haben die Absicht, nach Spanien umziehen zu wollen.

Wörtlich genommen geht es hier um ganz, ganz vorsichtige Pensionierte, die sich vornehmen, ein romantisches Verlangen nach Spanien zu entwickeln, denen aber die spanische Sonne von vornherein zu heiß und Paella und Sangria sowieso zu fremdländisch sind, um wirklich auswandern zu wollen.

Ganz ähnlich geht es oft auch bei den andern Modalverben zu und her. Das ist der Fall, wenn:

Jugendliche die Erlaubnis haben, am Samstagabend später nach Hause kommen zu dürfen;
Kunden die Verpflichtung haben, die Rechnung innert dreißig Tagen zahlen zu müssen;
der Mensch den Auftrag hat, seinen Nächsten wie sich selbst lieben zu sollen;
Dr. Bopp die Fähigkeit hat, mit den Ohren wackeln zu können;
in Riesenlettern die einmalige Möglichkeit angepriesen wird, 100 000 Euro gewinnen zu können.

In all diesen Fällen werden Erlaubnis, Verpflichtung, Auftrag, Fähigkeit oder Möglichkeit zweimal ausgedrückt: einmal durch das Substantiv und einmal durch das Modalverb. Das ist im Normalfall einmal zu viel. Man sagt also besser dass:

Jugendliche die Erlaubnis haben, am Samstagabend später nach Hause zu kommen;
Kunden die Verpflichtung haben, die Rechnung innert dreißig Tagen zu zahlen;
der Mensch den Auftrag hat, seinen Nächsten wie sich selbst zu lieben;
Dr. Bopp die Fähigkeit hat, mit den Ohren zu wackeln.

… oder oft noch ein bisschen besser, dass:

Jugendliche am Samstagabend später nach Hause kommen dürfen;
Kunden die Rechnung innert dreißig Tagen zahlen müssen;
der Mensch seinen Nächsten wie sich selbst lieben soll;
Dr. Bopp mit den Ohren wackeln kann.

Nur der noch nicht genannte Beispielsatz ist – wahrscheinlich ungewollt – auch „doppelt gemoppelt“ korrekt: Die Wahrscheinlichkeit, dass man die 100 000 Euro gewinnt ist in der Regel so gering und mit so vielen Bedingungen verknüpft, dass man zu Recht sagen könnte, dass man nur möglicherweise eine Gewinnmöglichkeit hat.