Eine Frage betreffend den Akkusativ

Kämpfer für das Überleben des Genitivs gab und gibt es zur Genüge. Ich kümmere mich deshalb lieber hin und wieder um die anderen Fälle. Hier wieder einmal eine Frage, die in vielen Listen der „beliebten“ Fehler zu finden ist:

Frage

Gemäß dem Duden verlangt die Präposition „betreffend“ den Akkusativ. Ich habe nun aber einen Satz, bei dem sich der Akkusativ sehr merkwürdig oder meiner Meinung nach gar falsch anhört. Es handelt sich um den folgenden Satz:

Sie können so alle Beschwerden betreffend die gebuchten Leistungen direkt dem Kundendienst übermitteln.

Können Sie mir bitte sagen, ob „die“ hier wirklich richtig ist?

Antwort

Sehr geehrter Herr E.,

auch gemäß Canoonet, Wahrig und anderen steht betreffend mit dem Akkusativ. Es verlangt auch als Präposition noch den gleichen Fall wie das Verb betreffen, von dem es kommt. In Ihrem Satz muss also tatsächlich die stehen:

Sie können so alle Beschwerden betreffend die gebuchten Leistungen direkt unserem Kundendienst übermitteln.
vgl.
Sie können so alle Beschwerden, die die gebuchten Leistungen betreffen, direkt unserem Kundendienst übermitteln.

Ebenso zum Beispiel:

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Ihre Anfrage betreffend teilen wir Ihnen mit, …
Regelung betreffend den Verleih von Schokoladenfontänen

Bei betreffend sollte standardsprachlich der Akkusativ stehen. Der Genitiv (*betreffend der gebuchten Leistungen) wäre hier nicht richtig. Vielleicht stört Sie hier der Akkusativ, weil das ungefähr gleichbedeutende bezüglich den Genitiv verlangt:

Sie können so alle Beschwerden bezüglich der gebuchten Leistungen direkt unserem Kundendienst übermitteln.

Wirklich schön klingen übrigens weder betreffend noch bezüglich. Aber das ist wieder eine andere Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

7 Gedanken zu „Eine Frage betreffend den Akkusativ“

  1. Ich finde ohnehin, der Satz klinge besser, wenn das ‘betreffend’ nachgestellt wird:

    Sie können so alle Beschwerden die gebuchten Leistungen betreffend direkt unserem Kundendienst übermitteln.

  2. Sehr geehrter Herr Dr. Bopp, wären Sie so freundlich und würden mir die grammatischen Regeln von dass und das erklären? Besten Dank 😉

  3. Angaben zur Schreibung von das und dass finden Sie in Canoonet u. a. auf dieser Seite.

    Fragen, die nicht direkt mit einem Blogeintrag zu tun haben, können Sie am besten direkt über das Kontaktformular auf dieser Seite oder die dort angegebenen E-Mail-Adresse an uns richten.

  4. Wie entkomme ich den administrativ anmutenden Begriffen “bezüglich” und “betreffend”. Haben Sie, Herr Bopp, hat jemand anders einen Vorschlag?

  5. Es ist nicht immer einfach, aber in der Regel geht es auch ohne bezüglich und betreffend. Zum Beispiel:

    Sie können so alle Beschwerden zu den gebuchten Leistungen direkt unserem Kundendienst übermitteln.
    Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
    Wir haben Ihre Anfrage erhalten und teilen Ihnen mit, …
    Regelung für den Verleih von Schokoladefontänen

    Formulierungen mit bezüglich oder betreffend sind aber keineswegs falsch. Für mich gehören sie einfach zu einer Art Papierdeutsch, die mir nicht so recht gefallen will.

  6. Neu soll es möglich sein folgender Satz grammatikalisch wie folgt zu formulieren:
    Wir informieren Sie betreffend der ab 20.12.2012 gültigen Adresse.

    Danke für Ihre Meinung.

  7. @Ziemba: Es ist mir nicht ganz klar, was Sie mit »neu« meinen. Falls damit die Rechtschreibreform gemeint ist, sei nur Folgendes erwähnt: Die Rechtschreibung bestimmt nur, wie man Wörter schreibt, nicht aber, in welchem Fall sie stehen. Die Reform hat also nichts daran geändert, welcher Fall bei betreffend steht. Oder meinen Sie mit »neu« etwas anderes?

    Wie im Artikel oben gesagt wird, steht bei betreffend standardsprachlich der Akkusativ, nicht der Genitiv:

    Wir informieren Sie betreffen die ab dem 20.12.2012 gültige Adresse.

    Stilistisch gesehen klingt die Formulierung übrigens auch mit dem Akkusativ nicht besonders gelungen.

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