Von Brücken, Tunneln, Unter- und Überführungen

Frage

Für die Kreuzung nicht niveaugleicher Verkehrswege oder von Verkehrswegen mit Hindernissen (Täler, Berge) finden sich in der deutschen Sprache die Begriffe Brücke, Tunnel, Unterführung, Überführung und vielleicht weitere.

Was ist nun was?

Eine Brücke führt über etwas hinweg, ein Tunnel unter oder durch etwas hindurch. Aber wird eine Brücke zum Tunnel, wenn man unter ihr hindurch geht? Und was ist eine Unterführung/Überführung?

Antwort

Sehr geehrter Herr F.,

verschiedene Wörter haben sehr oft nicht genau voneinander abgegrenzte Bedeutungen. Dies ist auch hier der Fall.

  • Eine Brücke führt einen Verkehrsweg über Wasser, eine Tiefe, einen anderen Verkehrsweg u. Ä. hinweg.
  • Ein Tunnel ist ein langer, unterirdisch angelegter Verkehrsweg oder Gang.
  • Eine Überführung führt einen Verkehrsweg über einen anderen Verkehrsweg hinweg.
  • Eine Unterführung führt einen Verkehrsweg unter einem anderen Verkehrsweg hindurch.

Daraus kann man schließen:

  • Eine Überführung ist in der Regel eine Brücke, aber längst nicht jede Brücke ist eine Überführung.
  • Eine Unterführung kann ein Tunnel sein. Nicht jede Unterführung ist ein Tunnel und längst nicht jeder Tunnel ist eine Unterführung.

Und zum Beispiel auch:

  • Der Weg unter einer Brücke hindurch ist kein Tunnel. Dafür ist der Durchgang in der Regel einfach nicht lang, schmal und unterirdisch genug.

Die Begriffe Brücke, Tunnel, Unterführung und Überführung bezeichnen also unterschiedliche Konzepte, die sich teilweise überschneiden.

Das Interessante daran finde ich, dass man diese Wörter im Alltagsleben problemlos benutzt. Erst wenn man genaue, deutlich gegeneinander abgegrenzte Definitionen geben möchte, kommt man ein bisschen ins Schleudern. Die obenstehenden Definitionen decken nämlich längst nicht alle Fälle ab: Eine Autobahnbrücke, die in 136 Meter Höhe das Moseltal überspannt, ist keine echte Überführung, auch wenn sie über zwei Straßen, eine Eisenbahnlinie und einen als Verkehrsweg genutzten Fluss führt. Genauso wenig werden die beiden Straßen und die Eisenbahnlinie, die durch das Moseltal führen, an dieser Stelle Unterführungen genannt. Warum nicht? Eine andere zu klärende Frage ist zum Beispiel: Wie lange (und schmal?) muss eine Fußgängerunterführung sein, damit man sie einen Fußgängertunnel nennt? Oder muss sie einfach unterirdisch sein?

Die Definitionen müssten also verfeinert werden, damit sie auch diese und weitere Fälle abdecken. Für den normalen Sprachgebrauch ist das aber gar nicht notwendig. Wir sind, auch ohne bewusst eine genaue Definition zu kennen, in der Lage, die Wörter Brücke, Tunnel, Überführung und Unterführung richtig zu benutzen. Selbst die Tatsache, dass es zum Beispiel Brücken gibt, die einige eine Überführung nennen und andere nicht, führt in der Regel zu keinen größeren Verständigungsschwierigkeiten. Das ist, wenn man darüber nachdenkt, eines der Wunder der Sprache.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

4 Gedanken zu „Von Brücken, Tunneln, Unter- und Überführungen“

  1. Bei der Autobahnbrücke über das Moseltal scheint mir der Fall klar: Diese Brücke wurde nicht gebaut, um über die genannten Strassen und Eisenbahnlinien zu führen, sondern um das Tal als Ganzes zu überbrücken. Das Überqueren der genannten Verkehrslinien im Tal ist ein (möglicherweise erwünschter) Nebeneffekt. Für die Bestimmung, ob es sich um eine Brücke oder eine Überführung handelt, ist der primäre Zweck der Verkehrsführung ausschlaggebend. Zudem überwindet eine Überführung in der Regel nicht ein Tal, sondern führt lediglich über andere Verkehrswege hinweg.

  2. Für deutsche Straßen gibt es eine recht genaue Definition in der ASB-ING (Anweisung Straßeninformationsbank) für die Datenbank zur Erfassung aller Bauwerke an bundesdeutschen Strassen, Seite 23:

    Tunnel sind dem Straßenverkehr dienende Bauwerke, die unterhalb der Erd- oder Wasseroberfläche liegen und in geschlossener Bauweise hergestellt werden oder bei offener Bauweise >= 80 m Bauwerkslänge sind. (…)
    Weiterhin gelten folgende Bauwerke ab einer geschlossenen Länge von 80 m als Straßentunnel:

    Teilabgedeckte unter- und oberirdische Verkehrsbauwerke (z.B. mit längsgeschlitzten Decken, Rasterdecken),
    oberirdische Einhausungen von Straßen (z.B. Lärmschutzeinhausungen),
    Kreuzungsbauwerke mit anderen Verkehrswegen,
    Galeriebauwerke

    Tunnelartige Bauwerke mit einer geschlossenen Länge kleiner 80 m werden unter der bauwerksart Brücke erfasst.
    Kreuzungsbauwerke mit einer Länge (entspricht bei Brücken der breite zwischen den Geländern) kleiner 80 m werden unter der Bauwerksart Brücke erfasst.

    Außerdem werden Bauwerke mit einer lichten Spannweite von weniger als 2 m als Durchlass bezeichnet.

    Die Begriffe Über- und Unterführung werden mehr im Eisenbahnwesen als im Strassenbau benutzt. Letztendlich kann jeder Brückeneigentümer die Definition für sich selber festlegen.

  3. Danke für die ergänzenden Definitionen. Sie sind hilfreich, zeigen aber auch eine Gefahr der genauen Definierung auf: Man riskiert, den Wald vor lauter Bäumen aus den Augen zu verlieren. So nützlich die Definitionen für die Erfassung aller Bauwerke auf bundesdeutschen Straßen wahrscheinlich sind, für das Alltagsleben sind sie zu kompliziert. Ich weiß, was ein Tunnel ist, ohne diese Definitionen (bewusst) zu kennen. Es ist sogar eher so, dass ich nicht mehr weiß, was ein Tunnel eigentlich ist, nachdem ich die oben stehende Definition gelesen habe. Sehr genaue, alle Einzelfälle abdeckende Definitionen können das Verständnis also eher behindern, als dass sie es fördern. Sind sie deshalb überflüssig? – Keineswegs: In Fachsprachen aller Art können sie sehr nützlich sein.

  4. “Überführung”? Das kenne ich gar nicht, noch viel weniger wüsste ich es korrekt zu verwenden… Das sind in meinem Sprachgebrauch (auch in meinem Umfeld scheint das so zu sein) mehrheitlich Brücken. Mich drängt es “Fußgängerbrücken” zu sagen, analog zu der Annahme, dass “Unterführungen” meist für diese sind.

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