Die Frage mit dem Ausrufezeichen

Frage

Ich habe eine Frage zu den Satzzeichen. Gesetzt den Fall, es findet eine Unterhaltung statt, in der einer der Partizipierenden sehr aufgebracht ist, wie kann ich das korrekt zum Ausdruck bringen? Zum Beispiel: „Sie wagen es, mich anzugreifen?!?“

Gibt es die Möglichkeit, Ausrufezeichen mit Fragezeichen zu kombinieren? Wenn ich lediglich ein Ausrufezeichen setze, ist zwar zum Ausdruck gebracht, dass hier eine stärkere Emotion vorherrscht, jedoch wird die Bedeutung dadurch verschoben. Was für „korrekte“ Möglichkeiten gibt es?

Antwort

Sehr geehrter Herr B.,

wenn eine Frage gleichzeitig auch ein Ausruf ist, kann man nach dem Fragezeichen noch ein Ausrufezeichen setzen:

Sie wagen es, mich anzugreifen?!
Wer soll das noch verstehen?!

Im Prinzip reicht es, ein Fragezeichen und ein Ausrufezeichen zu setzen. Mehrfache Frage- und Ausrufezeichen wirken eher comicartig (was sich allerdings manchmal gut als Stilmittel einsetzen lässt).

Wie man sieht, kann eine Äußerung gleichzeitig Frage und Ausruf sein. Die Grenzen zwischen Frage, Ausruf, Aufforderung und Aussage sind nicht ganz so deutlich, wie man dies auf Anhieb meinen würde.

Eine Frage ist einfach zu erkennen. Sie fängt entweder mit der konjugierten Verbform oder mit einem Fragewort an und man schließt sie mit einem Fragezeichen ab:

Hast du Zeit?
Wann hast du Zeit?

Es gibt aber auch Aussagesätze, die als Frage gemeint sind:

Du bist schon 16 Jahre alt?
Ich kann Deutsch mit Ihnen reden?

Es handelt sich meist um Vergewisserungsfragen, das heißt Fragen, deren Antwort man zu kennen glaubt und die man nur zur Vergewisserung stellt.

Es gibt auch Fragesätze, die gar nicht als Fragen gemeint sind. Dazu gehören rhetorische Fragen:

Wer hört schon auch mich? (= Es hört ohnehin nie jemand auf mich.)
Habe es dir nicht gesagt? (= Ich habe es dir doch gesagt.)

Auch höfliche Aufforderungen kleiden wir oft in die Form einer Frage:

Kannst du bitte herkommen?

Wenn die Aufforderung etwas eindringlicher gemeint ist, kann man auch mit einem Ausrufezeichen abschließen:

Kommst du bitte sofort hierher!

Nicht alle Fragen sind also als Fragesatz formuliert und nicht alles, was  wir als Fragesatz formulieren, ist auch als Frage gemeint.

Noch viel inkonsequenter sind wir, wenn es um Aufforderungen geht. Das Deutsche stellt uns dafür eigentlich den Imperativ, die Befehlform, zur Verfügung:

Geh schlafen!
Löschen Sie bitte das Licht!

Damit geben wir uns aber nicht zufrieden. Wie bereits oben gesagt, gießen wir eine höfliche Aufforderung häufig in die Form einer Frage:

Gehst du bitte schlafen?
Könnten Sie bitte das Licht löschen?

Damit ist unser Repertoire an Aufforderungsarten noch lange nicht ausgeschöpft. Bei Hinweistafeln, Zetteln, Anleitungen, Geboten und Verboten, die sich nicht an eine bestimmte Person richten, steht oft ein Infintiv:

Bitte beim Verlassen des Raumes Licht löschen.

Auch die Modalverben müssen und sollen können verwendet werden, um eine Aufforderung zu formulieren:

Du musst herkommen!
Sie sollten das Licht löschen!

Wenn man ihn entsprechend betont, kann auch ein Aussagesatz im Präsens oder Futur als dringliche Aufforderung dienen:

Du gehst jetzt schlafen!
Sie werden sofort das Licht löschen!

Erstaunlicherweise kann man sogar ein Passiv mit unpersönlichem es oder ganz ohne Subjekt als nachdrückliche Aufforderung verstehen:

Es wird jetzt geschlafen!
Nun wird sofort das Licht gelöscht!

Eine Frage ist nicht immer eine Frage, ein Aussagesatz kann auch Frage oder Aufforderung sein und alle möglichen Formulierungen können als Aufforderung gemeint sein. Wer soll das noch verstehen?!

Ganz so schlimm ist es allerdings nicht. Wir verstehen all diese Formulierungen meist problemlos. Zum Problem werden sie erst dann, wenn man die Bezeichnungen Aussagesatz, Fragesatz und Aufforderungssatz allzu eng nimmt und den Sätzen ausschließlich die Funktion zugesteht, nach der sie benannt sind.

Ein Gedanke zu „Die Frage mit dem Ausrufezeichen“

Kommentare sind geschlossen.