Gehören Sie zu den Menschen, die auch in E-Mails, SMS, Facebookeinträgen, Tweets und anderen digitalen Mitteilungen noch die Groß- und Kleinschreibung berücksichtigen? Oder verschicken Sie vielleicht sogar noch „analoge“ Feiertagswünsche in Form von Karten, die mit so altertümlichen Dingen wie Mit-der-Hand-Schreiben, Umschlag, Briefmarke und einem Gang zum Briefkasten verbunden sind? Dann ist der folgende, alljährlich wiederkehrende Hinweis wahrscheinlich nicht neu für Sie:
In Feiertagswünschen sollte man Adjektive wie frohe, fröhliche, gesegnete, gutes, neues usw. außer am Zeilenanfang kleinschreiben. Zum Beispiel:
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachen und ein glückliches neues Jahr.
Mehr dazu finden Sie in diesem älteren Blogeintrag.
Für digitale Wünsche kommt der Hinweis etwas früh, aber wenn Sie sie handschriftlich auf Papier verschicken möchten, sollten Sie bedenken, dass heute der dritte Advent ist – und in vierzehn Tagen Weihnachten!
Eine weiterhin schöne Adventszeit wünscht Ihnen
Dr. Bopp
Ich bin bestürzt, daß dies nicht nur einmalig, sondern scheinbar auch häufiger Sinn ergibt es aufzuzeigen. 🙁