Frage
Auf einem Fahndungsplakat heißt es „Mord an Polizeibeamten“, wobei ein einzelner Polizeibeamter gemeint ist. Nun bin ich unsicher, ob es nicht „Mord an Polizeibeamtem“ heißen müsste.
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Antwort
Sehr geehrter Herr G.,
es müsste tatsächlich heißen:
Mord an Polizeibeamtem
Das Wort Beamter wird wie ein Adjektiv gebeugt:
Singular:
Nom.: der Beamte, ein Beamter, Beamter
Dat.: dem Beamten, einem Beamten, Beamtem
Plural:
Nom.: die Beamten, Beamte
Dat.: den Beamten, Beamten
Im Dativ Singular steht also die Endung em, wenn Beamter oder Polizeibeamter ohne Artikelwort steht:
Mord an Polizeibeamtem
= Mord an einem Polizeibeamten
Die Endung en steht im Dativ dann, wenn Polizeibeamter von einem gebeugten Artikelwort begleitet wird:
Mord an einem Polizeibeamten
der Mord an diesem Polizeibeamten
Die Endung en steht aber auch im Plural. Wenn mehr als ein Polizeibeamter ermordet worden wäre, müsste die Kriminalpolizei auf dem Fahndungsplakat schreiben:
Mord an Polizeibeamten
= Mord an mehreren Polizeibeamten
Solche artikellosen Formulierungen findet man vor allem in Titeln, stichwortartigen Aufzählungen und juristischen oder juristisch daherkommenden Texten. Zum Beispiel:
Zielvereinbarungen zwischen Studierendem/Studierender und Ausbildungsinstitut
Verkehrsmissstände mit Verantwortlichem des Campingplatzes besprechen
Rentner wegen erzwungenem Sex mit Verlobter vor Gericht
Mitreisende gesucht
Drei Jugendliche vemisst
Staatsanwaltschaft wirft Angeklagter 50 Straftaten vor.
Betrunkener bricht Polizeibeamtem den Finger
Im zweitletzten Satz ist mit Angeklagter (Dativ Singular) eine Frau gemeint. Im letzten Satz bezeichnet Betrunkener (Nominativ Singular) aber einen Mann. Kein Wunder, dass die Fälle hier manchmal durcheinandergeraten.
Wenn Sie einmal gar nicht mehr weiterwissen, denken Sie sich einfach Mann oder Frau (oder im Plural Menschen) dazu, dann finden Sie die richtige Form ganz einfach:
Staatsanwalt wirft angeklagter Frau 50 Straftaten vor.
=> Staatsanwalt wirft Angeklagter 50 Straftaten vor.
Betrunkener Mann bricht Polizeibeamtem den Finger.
=> Betrunkener bricht Polizeibeamtem den Finger.
Beim Beamten ist dies allerdings schwieriger. Wenn Sie ihn ohne Artikel verwenden wollen oder müssen und nicht sicher sind, welche Endung Sie verwenden sollten, ersetzen Sie ihn am besten durch ein Wort wie Angestellter:
Betrunkener bricht angestelltem Mann den Finger.
Betrunkener bricht Angestelltem den Finger.
=> Betrunkener bricht Polizeibeamtem den Finger.
Wenn hier stehen würde
Betrunkener bricht Polizeibeamten den Finger.
müsste der Betrunkene mindestens zwei Polizistenfinger gebrochen haben.
Im öffentlichen Dienst tätige Frauen machen uns das Leben hier übrigens wieder einmal viel einfacher: Die Beugung des Wortes Beamtin/Beamtinnen bietet keine größeren Schwierigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Nicht nur “mindestens zwei Polizistenfinger” (das könnten ja zwei Finger eines Polizisten sein), sondern “die Finger mindestens zweier Polizisten”, nicht wahr?
Im Prinzip stimmt der Einwand, doch in diesem Kontext nicht ganz. Wenn gesagt wird, Betrunkener bricht Polizeibeamten den Finger, kann wegen der Einzahl den Finger immer nur ein Finger pro Polizist gemeint sein. Wenn in diesem Kontext also mindestens zwei Polizistenfinger gesagt wird, muss es sich um je einen Finger von mindestens zwei Polizisten handeln. Es kann sich nicht um mindestens zwei Finger eines Polizisten handeln. Das ist aber beinahe Spitzfindigkeit um der Spitzfindigkeit willen.
In meinem Duden (vierte Auflage 1984) auf Seite 301( Das substantivierte Adjektiv…) steht:
“Manchmal ist bei Beugung nach Typ II (schwach) der Numerus des Wortes nicht klar: “Die Chancen in dem Kampf zwischem Richter und Angeklagten..” :Angeklagten kann Dativ sing. wie Dativ Plural sein.”
Ich verstehe nicht, warum hier “Angeklagten” Dativ singular sein kann. Sollte es nicht ANGEKLAGTEM heissen?
Liebe Gruesse aus Italien
Valentina
Das Zitat steht in einem bestimmten Zusammenhang (schwache statt starke Endungen bei artikellosen substantivierten Adjektiven, die als Apposition im Dativ Singular stehen), hat aber eigentlich nichts damit zu tun. In diesem Fall ist nl. die schwache Beugung nicht korrekt, d.h., im Singular heißt es tatsächlich zwischen Richter und Angeklagtem. Diese Stelle im Duden ist zumindest missverständlich. Man findet sie in der neuesten Auflage der Duden-Grammatik, so weit ich weiß, nicht mehr.