Eine Frage, die Sie sich sicher auch schon gestellt haben, wenn Sie viel mit Firmennamen und zu tun haben:
Frage
Können Sie mir bitte sagen, was richtig ist?
Vertrag zwischen Heinz Müller
und
der/den Stadtwerke(n) Nirgental (GmbH)
Antwort
Sehr geehrter Herr W.,
wie Ihre Fragestellung bereits vermuten lässt gibt es mehrere Möglichkeiten.Wenn Stadtwerke Nirgental ohne GmbH steht, muss der Pluralartikel verwendet und der Name gebeugt werden. Die Präposition zwischen verlangt hier den Dativ:
a) Vertrag zwischen Heinz Müller und den Stadtwerken Nirgental
Wenn der Zusatz GmbH verwendet wird, ist es üblich, genau gleich vorzugehen:
b) Vertrag zwischen Heinz Müller und den Stadtwerken Nirgental GmbH
Es ist aber auch möglich, GmbH nicht als Zusatz, sondern als Kern des Namens zu sehen. Dann wird der weibliche Singularartikel (die Gesellschaft mbH) verwendet und der Rest des Namens bleibt ungebeugt:
c) Vertrag zwischen Heinz Müller und der Stadtwerke Nirgental GmbH
Die Variante c) wird von manchen als nicht korrekt bezeichnet, sie kommt aber relativ häufig vor und ist grammatisch vertretbar (vgl. auch den Artikel zu den Aktien der Deutsche(n) Post AG).
Es kommen also verschiedene Varianten in Frage. Ich kann nicht beurteilen, ob es bei den Stadtwerken Nirgental eine Richtlinie gibt, welche Art der Formulierung zu verwenden ist. Nach einem kurzen Blick auf die Webseiten der Stadtwerke zu urteilen, scheint es keine solche Richtlinie zu geben. Alle Varianten (a, b und c) kommen vor. Ich würde empfehlen, a) und/oder b) zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Wenn sich der Artikel (die) auf GmbH und AG bezieht, müsste man dann nicht Bindestriche setzen?
die Deutsche-Post-AG
die Stadtwerke-Nirgentela-GmbH
Und so auch:
die Aktien der Deutsche-Post-AG
Vertrag zwischen Heinz Müller und der Stadtwerke-Nirgental-GmbH
Ojemine, hätte ich doch bloß vorher einen Blick in Canoonet geworfen. Denn da steht: Kein Bindestrich in Firmennamen.
die Canoo GmbH
die Canoo Engineering AG
Uuups! 🙂