Ein Apostroph am Satzanfang; wie geht’s weiter?

Am Satzfang schreibt man groß. Das ist eine  Rechtschreibregel, die recht einfach zu handhaben ist. Aber selbst diese Regel hat so ihre kleinen Tücken:

Frage

Wie verfahre ich hinsichtlich der Groß- oder Kleinschreibung, wenn ich einen Satz mit einem Zitat mit verkürztem Wort beginne? Zum Beispiel:

„’ne üble Sache ist das.“ oder
„’Ne üble Sache ist das.“

Antwort

Sehr geehrter Herr B.,

die Antwort ist ganz einfach (auch wenn ich  zugeben muss, dass ich nachsehen musste, um sicher zu sein): Nach einem Apostroph am Satzanfang wird kleingeschrieben. Schöne Beispiele sind Anfänge von Volksliedern und Gedichten:

‘s ist alles dunkel, ‘s ist alles trübe,
Ja weil mein Schatz ein’n anderen liebet.
[Volkslied]

‘s gibt eine Sage, dass wenn plötzlich matt
Unheimlich Schaudern einen übergleite,
Dass dann ob seiner künft’gen Grabesstatt
Der Todesengel schreite.
[Annette von Droste-Hülshoff]

‘s ist eitel nichts, wohin mein Aug ich hefte!
[Nikolaus Lenau]

Und was für hehres Dichtgut gilt, gilt auch für die Wiedergabe von umgangssprachlicher Rede:

„’ne üble Sache ist das“, seufzte er.
’s ist jammerschade um ihn. ’s Herz bricht mir fast.

Siehe Paragraph 54.6 der amtlichen Rechtschreibregelung. Dort steht weiter, dass auch die Auslassungspunkte und Zahlen als Satzanfang gelten:

 … denn sie wissen nicht, was sie tun [Filmtitel]
36 lange Stunden mussten sie auf den nächsten Flug warten.

Nicht jeder Satz beginnt also mit einem Großbuchstaben. Nicht einmal so viel Gewissheit gibt es!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

PS: Den Umgang mit Marken- und Produktnamen mit kleinem Anfangsbuchstaben behandelt dieser Blogeintrag.