Frage
Könnten Sie mir sagen, ob in den folgenden Fällen Groß- oder Kleinschreibung in der Verwendung von Onomatopoetika angebracht ist?
– Die Pistole machte P/peng.
– Es machte P/platsch, als er ins Wasser sprang.
Antwort
Sehr geehrte Frau S.,
die Rechtschreibregel, die diesen Fall eindeutig beschreibt, muss ich Ihnen schuldig bleiben. Nach meinem Urteil kann hier sowohl klein- als auch großgeschrieben werden:
Die Pistole machte peng/Peng.
Es machte platsch/Platsch, als er ins Wasser sprang.
Dies in Anlehnung an vergleichbare Fälle, die man „offiziell“ (gemäß der zur amtlichen Regelung gehörenden Wörterliste) klein- oder großschreiben kann:
nein/Nein sagen
bravo/Bravo rufen
hurra/Hurra schreien
Im Prinzip werden klangnachahmende Wörter und allgemein Interjektionen kleingeschrieben:
Peng, peng, peng! Drei Schüsse erklangen.
Dann sprang er, platsch, ins Wasser.
Denen hab ich’s gezeigt, hihi!
Man muss sie aber großschreiben, wenn sie als Substantiv verwendet werden (Regel):
Man hörte das Peng der Pistole.
Mit einem Platsch sprang er ins Wasser.
Lass doch dein albernes Hihi!
Bei peng/Peng machen und platsch/Platsch machen kann wie bei nein/Nein sagen und bravo/Bravo rufen nicht entschieden werden, ob es sich um eine Substantivierung handelt oder nicht. Entsprechend halte ich hier sowohl die Groß- als auch die Kleinschreibung für richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp