Eine Frage, die eigentlich ganz einfach zu beantworten ist, die aber trotzdem immer wieder Anlass zu Zweifeln gibt. Sie kommt jedenfalls regelmäßig vorbei:
Frage
Ich hätte gerne gewusst, wie man Folgendes richtig schreibt und warum: „Denkt daran dies und das mit zu nehmen!“ – oder doch „mitzunehmen“?
Antwort
Sehr geehrte Frau H.,
richtig ist hier die Zusammenschreibung:
Denkt daran, dies und das mitzunehmen!
Man schreibt den mit zu erweiterten mehrteiligen Infinitiv dann in einem Wort, wenn man auch den entsprechenden nicht erweiterten Infinitiv in einem Wort schreibt:
Denkt daran, dass ihr dies und das mitnehmen solltet!
Das zu wird sozusagen in die bestehende Wortform eingeschoben. Siehe die Angaben zum Infinitiv beim Eintrag mitnehmen in Canoonet und allgemein hier.
Man schreibt also auch zum Beispiel:
Sie versuchten aufzustehen. (vgl. aufstehen)
Hör auf, den ganzen Tag herumzutelefonieren (vgl. herumtelefonieren)
Es fällt dir schwer, Fehler zuzugeben. (vgl. zugeben)
Es scheint noch etwas hinzuzukommen. (vgl. hinzukommen)
Getrennt wird aber zum Beispiel hier geschrieben:
Hört auf, den ganzen Tag miteinander zu telefonieren (vgl. miteinander telefonieren)
Es ist erlaubt, anders zu denken (vgl. anders denken)
Sie versuchte, immer für ihn da zu sein (da sein)
Und hier noch etwas Spitzfindigeres:
Die Richterin zögerte, den Angeklagten freizusprechen (jemanden freisprechen)
Die Vortragenden sollten versuchen frei zu sprechen (frei sprechen)
Es ist nicht immer einfach, dich liebzuhaben o. dich lieb zu haben (liebhaben o. lieb haben)
Im Prinzip ist es also nicht einfacher oder komplizierter, als die Getrennt- und Zusammenschreibung bei Verben ohnehin ist.
Dann noch zu Frage nach dem Warum: Die Antwort ist ebenso einfach wie sie für manche unbefriedigend sein wird: Weil die Schreibtradition und die Rechtschreibregeln es so wollen.
Ganz so selbstverständlich ist die Zusammenschreibung nämlich nicht. Das Wörtchen zu hat hier weder die Bedeutung noch die Betonung eines selbstständigen Wortes. Es ist fast ein Teil der Wortform. Deshalb schreibt man mitzunehmen, aufzustehen und zuzugeben zusammen. Es wird aber anders als zum Beispiel das ge des Partizips (genommen) doch nicht ganz als Teil der Wortform angesehen. Deshalb schreibt man es bei untrennbaren Verben vom Verb getrennt: zu nehmen, zu stehen, zu übergeben.
Dies ist natürlich bei Weitem keine umfassende Analyse. Ich möchte nur aufzeigen, dass es bei der Schreibung von Infinitiven mit zu Widersprüchlichkeiten gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund dafür, dass man hier recht häufig getrennt geschriebenen Formen begegnet. Dass die Zusammenschreibung nicht der Weisheit einziger Schluss ist, zeigt die Orthografie des Niederländischen, das wie das Deutsche trennbare Verben kennt. Dort schreibt man nämlich:
meenemen – mee te nemen
opstaan – op te staan
toegeven – toe te geven
(mitnehmen – mitzunehmen, aufstehen – aufzustehen, zugeben – zuzugeben)
Wie dem auch sei, die deutsche Rechtschreibregelung ist hier deutlich: Man schreibt mitzunehmen, aufzustehen und zuzugeben zusammen wie mitnehmen, aufstehen und zugeben. Wirklich schwierig ist das zum Glück nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp