Groß oder klein, mit oder ohne Leerschritt – die Tücken des Schrägstriches

Frage

Zum Thema Schrägstrich findet man häufig (z. B. auf duden.de) das Beispiel „Ich/Wir überweise(n)“ bei der Verwendung des Schrägstrichs im Sinne von „beziehungsweise“. Wieso wird hier „Wir“ eigentlich großgeschrieben? Ausgeschrieben hieße es doch „Ich bzw. wir überweisen“.

Und wie sieht es dann mit dem folgenden Fall aus?

Wende dich an die Betreuerin / den Betreuer. Diese/dieser (oder Diese/Dieser?) wird dir gerne helfen.

Dann müsste hier doch ebenfalls großgeschrieben werden?

Und gleich noch eine Nebenfrage: Ist im ersten Satz das Leerzeichen vor und hinter dem Schrägstrich mit der Argumentation, dass es sich um (kleine) Wortgruppen handelt, vertretbar […]? Die DIN 5008 ist hier in 7.7 zwar klar, hat aber keine Wortgruppen in den Beispielen.

Antwort

Sehr geehrte Frau D.,

die beiden Fragen werden in der amtlichen Rechtschreibregelung nicht explizit behandelt. Sie sollten auch nicht vergessen, dass die DIN 5008 nicht allgemein verbindlich ist. Sie ist „nur“ eine Richtlinie, an die man sich halten kann (oder halten muss, wenn sie durch einen Hausstil, Auftraggebende usw. vorgeschrieben wird). Ich will mit so vielen Worten sagen, dass es hier wieder einmal mehr als eine Möglichkeit gibt. Wichtig ist nur, möglichst konsequent die gewählte Lösung anzuwenden.

Großschreibung am Satzanfang

Im Zusammenhang mit dem Schrägstrich zwischen Wörtern am Satzanfang gibt es zwei mögliche Interpretationen, die zu einem unterschiedlichen Resultat bei der Groß- und Kleinschreibung führen:

a) Der Schrägstrich steht für oder, resp.:

Ich resp. wir überweise(n) …
→ Ich/wir überweise(n) …

Diese oder dieser wird dir gerne helfen.
→ Diese/dieser wird dir gerne helfen

Die Betreuerin wird dir gerne helfen. Der Betreuer wird dir gerne helfen.
→ Die Betreuerin/der Betreuer wird dir gerne helfen. (Leerzeichen siehe unten)

b) Der Schrägstrich steht zwischen Alternativen:

Ich überweise … Wir überweisen …
→ Ich/Wir überweise(n) …

Diese wird dir gerne helfen. Dieser wird dir gerne helfen.
→ Diese/Dieser wird dir gerne helfen.

Die Betreuerin wird dir gerne helfen. Der Betreuer wird dir gerne helfen.
→ Die Betreuerin/Der Betreuer wird dir gerne helfen. (Leerzeichen siehe unten)

Beides kommt vor und beides ist vertretbar.

Leerzeichen

Bei der Verwendung von Leerzeichen vor und nach dem Schrägstrich ist es allgemein üblich, keine Leerzeichen zu verwenden.

Wir kommen heute/morgen am Zielort an.
Ankunft am Montag/Mittwoch/Freitag
Gerne wird dir diese/dieser helfen.

Weniger einheitlich ist der Gebrauch, wenn der Schrägstrich zwischen Wortgruppen steht. Implizit sagt die Rechtschreibregelung, dass auch dann keine Leerzeichen verwendet werden. In § 106 der Regelung steht nämlich das Beispiel:

das Semikolon/der Strichpunkt als stilistisches Zeichen

Von diesem Vorgehen wird aber häufiger abgewichen. Es kann oft sinnvoll sein, Leerschritte zur Verdeutlichung zu verwenden.

Wir kommen heute Nachmittag/morgen Abend am Zielort an.
Wir kommen heute Nachmittag / morgen Abend am Zielort an.

Wende dich an Susanne Müller/Herbert Gruber.
Wende dich an Susanne Müller / Herbert Gruber.

Wende dich an den Betreuer/die Betreuerin.
Wende dich an den Betreuer / die Betreuerin.

Wichtig ist, wie schon gesagt, vor allem, dass man sich möglichst konsequent an eine Schreibweise hält.

Und wenn Sie einmal ganz unsicher sind, erwägen Sie doch einfach eine Lösung, die häufig auch stilistisch weniger unschön ist, nämlich das Wörtchen oder:

Wende dich an den Betreuer oder die Betreuerin. Er oder sie wird dir gerne helfen.

Probleme mit Groß- und Kleinschreibung oder der Verwendung von Leerzeichen gibt es dann kaum.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp