Vor einigen Tagen war im Blog von/vom Schwager Albert die Rede. Dabei ging es um Wortgruppenkerne und Attribute (nähere Bestimmungen), die manchmal ganz einfach die Stellung wechseln können. Eine scheinbar ganz andere, aber letztlich sehr ähnliche Frage hat Frau S. gestellt. Es geht um die Groß- und Kleinschreibung, wenn Frau Gruber beschuldigt wird.
Frage
Hallo, bitte um Bewertung des nachfolgenden Satzes:
- Die beschuldigte Gruber gab die Tat zu.
- Der Beschuldigte Gruber gab die Tat zu.
Soweit ich weiß, sind beide Schreibweisen richtig. Was ist jedoch der Unterschied?
Antwort
Sehr geehrte Frau S.,
beide Schreibweisen sind tatsächlich richtig. Es geht hier um die Unterscheidung zwischen dem Kern der Wortgruppe und der näheren Bestimmung. Bei der ersten Formulierung wird ein Substantiv, der Name Gruber, durch das Adjektiv beschuldigte näher bestimmt. Bei der zweiten Formulierung wird das substantivische Adjektiv Beschuldigte durch die Apposition Gruber näher bestimmt.
Als Attribut ist beschuldigte ein kleingeschriebenes Adjektiv, als Wortgruppenkern ist Beschuldigte ein großgeschriebenes Substantiv:
die beschuldigte Gruber = die Gruber, die beschuldigt wird (welche Gruber?)
die Beschuldigte Gruber = der Beschuldigte namens Gruber (welche Beschuldigte?)
Glücklicherweise finden wir in solchen Fällen die richtige Schreibweise meistens mehr oder weniger automatisch, ohne dass wir längere grammatische Überlegungen zu Wortgruppenkernen und Attributen anstellen müssen!
Mir freundlichen Grüßen
Dr. Bopp