Frage
Ich habe eine Frage zu folgendem Satz:
Rufen Sie uns an und wählen dafür 555333.
Muss hier die Anrede „Sie“ auch im Satz nach dem „und“ genannt werden oder handelt es sich bereits so um eine grammatikalisch korrekte Version?
Antwort
Sehrt geehrter Herr M.,
das „Sie“ der Höflichkeitsform fällt bei einer standardsprachlich formulierten mehrteiligen Aufforderung nicht weg, das heißt, es muss bei jedem Verb wiederholt werden (vgl. hier):
Rufen Sie uns an und wählen Sie dafür 555333.
Beruhigen Sie sich und kommen Sie mit!
Kommen Sie bitte herein, nehmen Sie Platz und fühlen Sie sich wie zu Hause.
In der Kürze liegt die Würze, unnötige Wiederholungen sind schwerfällig und im Zeitalter der Kurzmitteilungen zählt jedes Zeichen. Dennoch sollte, wie man sieht, in einer korrekten Formulierung nicht immer einfach alles weggelassen werden, was mehr als einmal genannt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Mein Sprachgefühl hätte mir hier das Gleiche gesagt. Trotzdem lässt mich dieser Blogeintrag etwas ratlos zurück. Können Sie sagen, wieso das so ist beziehungsweise welche Regel dahintersteckt?
Wenn ich den Satz umstelle, kann das “Sie” (auch als Anredepronomen) ja durchaus weggelassen werden, obwohl es noch immer eine Aufforderung ist:
“Sie rufen uns an und wählen dafür 555333.”
“Sie beruhigen sich (jetzt erst einmal) und kommen mit.”
“Sie kommen bitte herein, nehmen Platz und fühlen sich wie zu Hause.”
Der umgestellte Satz ist aber eben nur noch inhaltlich eine Aufforderung, formal aber ein Deklarativsatz. Die obigen Beispiele hingegen sind Imperativ.
Vilinthril hat recht: Es geht hier um Aufforderungssätze, also im Imperativ stehende Sätze.
Die Höflichkeitsform des Imperativs ist sozusagen die Ausnahme zur Ausnahme. Die Ausnahme ist, dass in Imperativsätzen anders als in anderen Sätzen kein Subjekt genannt wird:
Bei der Höflichkeitsform muss das Subjekt aber genannt werden:
Diese Sonderstellung (Ausnahme zur Ausnahme) von Sie in Imperativsätzen könnte eine mögliche Erklärung dafür sein, dass es auch bei Aneinanderreihungen von Imperativen nicht wegfallen kann.
Die „Regel“ lautet übrigens ungefähr so: In Aufforderungssätzen kann das Sie der Höflichkeitsform nicht weggelassen werden. Sie gründet auf Ihrem, meinem und dem allgemeinen Sprachgefühl – oder, besser gesagt, auf dem allgemeinen Sprachgebrauch.