Offen bleibt, ob die Frage offenbleibt

Suchen Sie nicht allzu lange nach einer tiefgründigen Aussage dieses Titels! Es gibt keine. Der Titel soll nur eine kleine Rechtschreibfrage illustrieren, die regelmäßig auftaucht.

Frage 

Ich weiß, dass Fragen „offenbleiben“. Aber schreibe ich auch: „Offenbleibt, ob die Frage“?

Antwort

Sehr geehrte Frau W.,

die Antwort lautet nein. Richtig ist hier die Getrenntschreibung:

Offen bleibt, ob die Frage …

Bei einigen trennbaren Verben kann der abtrennbare Teil in einem Hauptsatz an erster Stelle vor der gebeugten Verbform stehen (im „Vorfeld“; siehe hier). Man schreibt dann getrennt. Hier drei Beispiele mit den Verben feststehen, hinzukommen und zurückfahren:

Fest steht, dass …
Hinzu kommt, dass …
Zurück fahren wir über B.

Die Getrenntschreibung ergibt sich indirekt aus § 34 der amtlichen Rechtschreibregelung, weil diese Satzstellung dort nicht bei den zusammenzuschreibenden Formen genannt wird:

§ 34: Partikeln, Adjektive, Substantive oder Verben können als Verbzusatz mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie nur in den Infinitiven, den Partizipien sowie im Nebensatz bei Endstellung des Verbs zusammen.

Da diese Frage immer wieder vorbeikommt, habe ich schon früher einmal etwas dazu geschrieben. Dort finden Sie auch eine Begründung dafür, weshalb die Zusammenschreibung hier nicht vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp