Frage
Wie verhält es sich mit eventuellen Leerzeichen vor, hinter oder vor und hinter einem Schrägstrich? Zum Beispiel:
Heide/Kreis Dithmarschen oder
Heide/ Kreis Dithmarschen oder
Heide / Kreis Dithmarschen
Antwort
Sehr geehrte Frau Z.,
die amtliche Rechtschreibregelung gibt hierüber keinen Aufschluss, weil bei allen Beispielen, die man dort zum Schrägstrich findet, links und rechts des Schrägstriches nur ein einzelner, ungegliederter Begriff steht (ein Wort, eine Zahl, eine Abkürzung). Sie sind also sozusagen auf sich selbst gestellt, wenn der Schrägstrich Wortgruppen voneinander trennt. Üblich sind diese beiden Schreibweisen:
- Heide/Kreis Dithmarschen
- Heide / Kreis Dithmarschen
Ich verwende in der Regel a) bei einzeln stehenden Begriffen und b), wenn auf einer oder beiden Seiten des Schrägstrichs mehr als ein Wort steht:
- Juli/August
Frau Müller/Meier
Anton/Christine
Sprachen: Deutsch/Englisch/Französisch- Ende Juli / Anfang August
Frau Müller / Frau Meier
Anton / Frau Meier
Frau Müller / Christine
Wörterbuch Deutsch–Englisch / Englisch–Deutsch
Häufig werden bei b), falls möglich, schmalen Leerzeichen verwendet. Eine allgemein verbindliche Regelung gibt es aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Sehr geehrter Herr Dr. Bopp,
über Ihre Antwort an Frau Z. bin ich etwas verwundert. Gibt es tatsächlich keine verbindliche Regelung zur Verwendung von Leerzeichen vor/nach dem Schrägstrich?
Bei der Verwendung von Schrägstrichen halte ich mich an das folgende Dokument: http://www.duden.de/sites/default/files/downloads/amtliche_Regelungen.pdf. Auf der Seite 54 im §106 wird definiert, wie der Schrägstrich verwendet wird. In den Beispielen werden keine Leerzeichen vor/hinter dem Schrägstrich gezeigt.
Mit freundlichem Gruß
Silvia L.
Hallo Silvia,
da ich auch interessiert war, habe ich nachgesehen. Der Duden gibt zwar in dem von Dir verlinkten Dokument ein paar Beispiele, trifft aber ansonsten keine Aussage dazu, ob der Schrägstrich durch Leerzeichen abgesetzt wird.
Zudem werden ausschließlich Beispiele mit Einzelworten gegeben, auch so ist es also kein Gegensatz zu Dr. Bopps Vorschlag.
Ich würde auch so vorgehen. Heide/Kreis Dithmarschen sieht ansonsten so aus, als meinte man die Heide Dithmarschen und den Kreis Dithmarschen.
Im ersten Abschnitt des Artikels oben steht:
Wenn Sie sich den § 106 der amtlichen Regelung ansehen, können Sie feststellen, dass dies so ist. Siehe zum Beispiel hier. Weiter steht im Artikel oben:
Es geht hier also um die Fälle, die in der amtlichen Regelung nicht beschrieben sind und für die es dort auch keine Beispiele gibt.
Hallo,
ich hätte eine kurze Anmerkung zu den “Einzelwörtern” in § 106: Es ist sicher kein Paradebeispiel und dadurch, dass es keine weiteren Anwendungsmöglichkeiten gibt auch nicht grenzenlos aussagekräftig, aber bei “das Semikolon/der Strichpunkt” handelt es sich doch um mehr als ein Wort, wenn auch nur jeweils mit Artikel. Ich verfahre normalerweise auch so, wie Sie es vorgeschlagen haben, aber würde dieses Beispiel nicht dagegensprechen?
Beste Grüße
Martin
Das Beispiel “das Semikolon/der Strichpunkt” entspricht tatsächlich nicht dem, was ich als einen ungegliederten Begriff umschrieben habe. Insofern hätte ich besser präzisieren müssen, worum es sich bei mehrgliedrigen Ausdrücken handelt. Es geht – ganz grob gesagt – darum, dass ich dann einen Leerschritt empfehle, wenn es zu missverständlichen Auflösungen des Schrägstich-Ausdrucks kommen kann. Das ist oft, aber nicht immer dann der Fall, wenn mehr als ein Wort vor und/oder nach dem Schrägstrich steht. Doch wann ist etwas missverständlich? Als einfache Faustregel hantiere ich deshalb wie viele andere auch die im Artikel vorgestellte Vorgehensweise.
Hallo,
warum wird die einzig richtige/ wahre™ Schreibweise eigentlich nicht diskutiert? Nämlich, dass im Fließtext das Satzzeichen an das vorherige Wort geklebt wird und nach einem Satzzeichen ein Leerzeichen folgt. Das hat man mir in der Informatik damals so beigebracht.
Das hat auch einen ganz einfachen Grund: Wörter erkennen. Zwei Wörter mit einem Schrägstrich mittendrin getrennt, werden als ein Wort erkannt. Einfach mal in Word und/ oder Open Office die Wörter zählen lassen und dann selber zählen.
Darüber hinaus empfinde ich diese Schreibweise auch als “natürliche”.
Klar ist aber auch, dass im juristischen Bereich “Person A ./. Person B” antritt. Mit ./. = gegen. Hat sich dort wohl so eingebürgert.
Grüße,
Seba
Diese Schreibweise ist vielleicht praktisch, wenn in der Informatik Wörter gezählt werden sollen, sonst ist sie wohl eher unüblich. Ich würde die Schreibung
als falsch bezeichnen, da sie zu wenig deutlich angibt, dass die beiden durch den Schrägstrich verbundenen/getrennten Wörter gleichrangig sind.
Das Satzzeichen wird übrigens nicht immer an das vorherige Wort geklebt und nach einem Satzzeichen folgt nicht immer ein Leerzeichen.