Frage
Ist die schwache Flexion („Allgemeinen“) in diesem Fall die richtige Lösung ?
Bis heute wird, basierend auf Jellineks „Allgemeinen Staatslehre“, üblicherweise von drei grundlegenden Elementen von Staatlichkeit ausgegangen
Antwort
Guten Tag Herr oder Frau P.,
richtig ist hier die starke Beugung:
… basierend auf Jellinecks „Allgemeiner Staatslehre“
Nach einem vorangestellten Genitivattribut wird ein Adjektiv stark gebeugt. Adjektive werden dann stark gebeugt, wenn sie nicht von einem gebeugten Artikelwort begleitet werden, das bereits mit einer Endung Genus, Kasus und Numerus ausdrückt (siehe hier):
schwach: stark: mit einem kalten Bier mit kaltem Bier für diese kleinen Kinder für drei kleine Kinder auf der/einer allgemeinen Ebene auf allgemeiner Ebene
Stellt man nun ein Genitivattribut vor das Adjektiv, fällt das Artikelwort weg. Es steht dann also kein gebeugtes Artikelwort mehr vor dem Adjektiv, so dass es stark gebeugt wird:
schwach: stark: das neue Auto der Nachbarin Susannes neues Auto nach einem leckeren Rezept meiner Oma nach Omas leckerem Rezept basierend auf der „Allgemeinen Staatslehre“ des Staatsrechtlers G. Jellinek basierend auf Jellineks „Allgemeiner Staatslehre“
Das gilt auch bei substantivierten Adjektiven, bei denen man manchmal ziemlich ins Zweifeln geraten kann:
schwach: stark: Wir aßen vom Eingemachten meiner Oma. Wir aßen von Omas Eingemachtem. der Geliebte der Gräfin Gräfin Ursulas Geliebter für die Verwandten und Bekannten für Peters Verwandte und Bekannte
Nach dieser hoffentlich verständlichen Antwort oder nach Bopps hoffentlich verständlicher Antwort zweifeln Sie vielleicht in Zukunft in solchen Fällen ein bisschen weniger.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Eine Frage zu diesem Thema: In der Frage steht der Buchtitel in Anführungszeichen. Darf der Buchtitel trotzdem gebeugt werden? Oder sollte er nicht unverändert übernommen werden? Oder ist das eventuell davon abhängig, ob der Buchtitel mit einem Artikel beginnt? Bei Firmennamen ist das wahrscheinlich ähnlich.
Im Prinzip werden Buchtitel u. Ä. auch in Anführungszeichen gleich behandelt wie „gewöhnliche“ Wortgruppen, das heißt, sie werden gebeugt. Dies gilt für Titel mit und ohne Artikel. Die ungebeugte Verwendung scheint sich aber langsam einzubürgern. Mehr dazu lesen Sie hier und hier.
Bei Firmennamen spielt häufig auch noch etwas anderes, nämlich Zusätze wie GmbH und AG, eine Rolle. Siehe hier.