Komma vor dem Doppelpunkt?

Frage

Wenn einem Redebegleitsatz noch vor der wörtlichen Rede ein Nebensatz, ein Einschub oder Ähnliches folgt, wird dieser dann mit einem Komma abgeschlossen, sodass ein Komma direkt vor dem Doppelpunkt steht? Beispielsatz:

Er antwortete auf die Bitte, sich zu melden(,): „Danke für den Brief.“

Antwort

Sehr geehrter Herr S.,

spontan lasse ich das Komma vor dem Doppelpunkt weg und ich empfehle Ihnen, dies auch zu tun:

Er antwortet auf die Bitte, sich zu melden: „Danke für den Brief.“

In der amtlichen Rechtschreibregelung kann ich aber keine exakten Angaben dazu finden. Leitet man von bestehenden Regeln ab, kann sowohl für das Komma (wie zum Beispiel beim abschließenden Gedankenstrich eines Einschubes) als auch gegen das Komma (wie zum Beispiel vor dem Schlusspunkt) argumentiert werden. Da das Komma nicht die gleiche Funktion hat wie der Gedankenstrich und der Doppelpunkt nicht die gleiche Funktion wie der Schlusspunkt, lassen sich für beides auch Gegenargumente finden. Die über alle Zweifel erhabene Lösung gibt es also nicht.

Ich gehe davon aus, dass das zweite Komma die Funktion hat, das Ende der Infinitivgruppe anzugeben. Dies ist vor einem Punkt am Satzende und hier vor dem Doppelpunkt nicht notwendig. Der Doppelpunkt gibt an, dass der vorangestellte Begleitsatz, zu dem die Infinitivgruppe gehört, abgeschlossen ist. Ich halte es deshalb für gerechtfertigt, das Komma wegzulassen und damit eine sehr ungewöhnliche Folge von Satzzeichen zu vermeiden:

Er antwortet auf die Bitte, sich zu melden: „Danke für den Brief.“

Ebenso:

Er antwortete auf die Frage, ob er mitkomme: „Danke für die Einladung.“
Er fragte Hans, seinen Bruder: „Kommst du auch mit?“
Sie sagte zu Frau Sieger, d. h. zu ihrer Nachbarin: „Jetzt habe ich genug davon!“

Mit einer ähnlichen Begründung könnte man auch den zweiten Gedankenstrich bei paarigen Gedankenstrichen für „überflüssig“ erklären. Er sollte aber – das ergibt sich aus § 85 der amtl. Regelung – wie die abschließende Klammer auch vor dem Doppelpunkt geschrieben werden:

Er antwortet auf diese Bitte – wie könnte es auch anders sein! –: „Das geht dich nichts an.“

Das ist vielleicht nicht bis in Letzte konsequent, aber Kommas und paarige Gedankenstriche werden ja auch z. B. in Bezug auf die Leerschritte nicht gleich behandelt. Deshalb meine Empfehlung: kein Komma vor dem Doppelpunkt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

2 Gedanken zu „Komma vor dem Doppelpunkt?“

  1. Erstaunlich, dass das nicht amtlich geregelt ist. Der Fall scheint mir eigentlich sonnenklar zu sein, aber eher aus der Gewohnheit heraus: Ich habe noch nie ein “,:” gesehen. Werden solche “Gesetzeslücken” eigentlich identifiziert und geschlossen?

    (Nebenbei, der “Doppelpunk” in der Überschrift scheint mir kein Wortspiel zu sein 🙂 )

  2. Es gibt noch so vieles, das nicht explizit und eindeutig in der Rechtschreibregelung erwähnt wird. Dazu sind unsere Formulierungsmöglichkeiten viel zu vielfältig. Und das ist gut so!

    Danke für den Hinweis auf den Doppelpunk!

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