Keine Regel ohne Ausnahmen. Das gilt auch bei Zwecksätzen mit um zu.
Frage
Heute hörte ich in den Mittagsnachrichten den Satz (leicht gekürzt): „Der Verkehr wird bereits in Amsteg aufgehalten, um die Strecke salzen zu können.“ Wie ist das genau mit den um-zu-Sätzen, und stimmt hier alles?
Antwort
Sehr geehrter Herr Z.,
Die Antwort auf Ihre Frage ist zweiteilig. Wie so häufig gibt es nämlich eine allgemeine Regel, aber auch Ausnahmen.
Die allgemeine Regel besagt, dass das Subjekt, das man in einem Zwecksatz mit um zu ergänzen kann, mit dem Subjekt des übergeordneten Satzes identisch sein muss:
Ich schreibe alles auf, um es nicht zu vergessen.
= Ich schreibe alles auf, damit ich es nicht vergesse.Wir fahren in die Stadt, um ins Kino zu gehen.
= Wir fahren in die Stadt, damit wir ins Kino gehen können.
Das zum Infinitiv des um-zu-Satzes gehörende Subjekt kann also nicht mit einem Objekt des übergeordneten Satzes übereinstimmen:
nicht: Der Hauswart rief einen Klempner, um den Abfluss zu reparieren.
nicht: Die Eltern verbieten dem Kind Süßgetränke, um nicht zu dick zu werden.
Mit diesen Sätzen würde gesagt, dass der Hauswart den Abfluss reparieren soll und dass die Eltern nicht dick werden sollen. Das ist zwar theoretisch nicht ausgeschlossen, aber sehr wahrscheinlich nicht der Sinn dieser Sätze.
Das bisher Gesagte würde bedeuten, dass der Satz, den Sie im Radio gehört haben, nicht korrekt ist. Schließlich soll ja nicht der aufgehaltene Verkehr die Strecke salzen. Er ist dennoch richtig, denn auch in der Standardsprache gibt es Ausnahmen zur allgemeinen Regel:
- Wenn das Verb im übergeordneten Satz ein Subjekt hat, das gar nicht als Handelnder verstanden werden kann:
Die Situation war günstig, um das Problem zur Sprache zu bringen.
Viel Geduld war nötig, um die Tiere aneinander zu gewöhnen.
- Wenn der übergeordnete Satz ein Passivsatz mit einem unpersönlichen Agens oder mit einem durch von angefügten Agens ist:
Der Damm wurde gebaut, um Überschwemmungen zu verhindern.
Die Bäume wurden vom Gärtner gefällt, um die Aussicht wieder frei zu machen.
Auch der Satz im Radio ist also so vertretbar:
Der Verkehr wird bereits in Amsteg aufgehalten, um die Strecke salzen zu können.
Wie man sieht, ist selbst eine so starke Regel wie die Subjektgleichheit in um-zu-Sätzen nicht gegen Ausnahmen gefeit (auch wenn sehr strenge Lehrmeister/-innen vielleicht nicht ganz damit einverstanden sind). Wie dem auch sei, hoffentlich hören und lesen wir bald Sätze wie diesen:
Um sich gegen Sonnenbrand zu schützen, wird regelmäßig Sonnencreme aufgetragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp
Würden Sie bitte erklären, warum Sie um-zu-Satz schreiben statt Um-zu-Satz? Werden Substantive nicht mehr groß geschrieben? Hat es mal wieder eine Rechtschreibreform gegeben, oder basiert das noch auf der unsäglichen alten?
Ich schreibe »um-zu-Satz« wie »dass-Satz« mit kleinem Anfangsbuchstaben, weil die geltende amtliche Rechtschreibregelung, § 51.1 dies so vorschreibt. Nach der Angabe, dass nichtsubstantivische Wörter großgeschrieben werden, wenn sie am Anfang einer Zusammensetzung mit Bindestrich stehen, die als Ganzes die Eigenschaften eines Substantivs hat, folgt dort diese Ausnahmeregel:
Vgl. hier. Nach der alten Rechtschreibregelung schrieb man übrigens »daß-Satz«, also auch mit kleinem Anfangsbuchstaben.