Ein gutes neues/Neues Jahr

Am Ende des letzten Arbeitstages dieses Jahres wünsche ich Ihnen ein gutes neues Jahr – und dies nicht, ohne an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass man nun auch nach der amtlichen Rechtschreibregelung (§ 63 E4, Version 2017) »ein gutes Neues Jahr« schreiben kann.

Ob groß oder klein: Es möge für alle ein gutes Jahr werden!

Dr. Bopp

3 Gedanken zu „Ein gutes neues/Neues Jahr“

  1. Frohes Neues! 🙂
    Oder doch „Frohes neues“? Schließlich handelt es sich hierbei nicht um eine Substantivierung im eigentlichen Sinne, vielmehr liegt eine Ellipse vor …
    Beste Grüße und vielen Dank für Ihre stets lehrreichen und unterhaltsamen Beiträge, die auch im abgelaufenen Jahr verlässlich von gleichbleibend hoher Qualität waren!

  2. Ich würde „Frohes Neues!“ schreiben. Viele substantivierte Adjektive lassen sich als Ellipse interpretieren, doch das ist für die Groß- und Kleinschreibung nicht entscheidend. Wichtig ist hier gemäß § 58.1 der amtlichen Rechtschreibregelung dies:

    In folgenden Fällen schreibt man Adjektive, Partizipien und Pronomen klein, obwohl sie formale Merkmale der Substantivierung aufweisen.
    1. Adjektive, Partizipien und Pronomen, die sich auf ein vorhergehendes oder nachstehendes Substantiv beziehen […]

    Bei allein stehendem „Frohes Neues!“ ist zwar „Frohes neues Jahr“ gemeint, wenn das Substantiv „Jahr“ aber weder vorher noch nachher genannt wird, sollte nicht klein-, sondern großgeschrieben werden.

    Möge das neue Jahr ein frohes werden!

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