Die Meldepflicht der Berufskrankheiten und die Wahrscheinlichkeitsberechnung eines Meteoriteneinschlags

Frage

Laut Duden 9 „Kompositum“ ist es nicht korrekt, zu einer Zusammensetzung ein Genitivattribut zu stellen, das inhaltlich nur zum ersten Bestandteil der Zusammensetzung gehört. Also nicht: „Meldepflicht der Berufskrankheiten“, weil nicht die Berufskrankheiten die Pflicht zur Meldung haben; sie sollen gemeldet werden. Richtig heißt es: „die Pflicht zur Meldung von Berufskrankheiten“.

Ich frage mich, wie streng diese Regel auszulegen ist, z. B. bei Genitivattributen, die inhaltlich eher zum ersten Bestandteil gehören, etwa „Finanzierungsquelle der Behörden“.

Antwort

Guten Tag Frau N.,

Ein Genitivattribut darf sich tatsächlich nicht nur auf den ersten Teil einer Zusammensetzung beziehen. Ein Genitivattribut bezieht sich immer auf die ganze Zusammensetzung:

nicht: *Meldepflicht der Berufskrankheiten
sondern: Pflicht zur Meldung von Berufskrankheiten

Wie schon in Ihrer Frage gesagt: Die Berufskrankheiten haben nicht Plicht, etwas zu melden, sondern es geht darum, dass es eine Pflicht gibt, Berufskrankheiten zu melden.

nicht: *Wahrscheinlichkeitsberechnung eines Meteoriteneinschlags
sondern: Berechnung der Wahrscheinlichkeit eines Meteoriteneinschlags

Die Wahrscheinlichkeitsberechnung eines Meteoriteneinschlags ist nicht korrekt, weil sich das Genitivattribut eines Meteoriteneischlags nur auf Wahrscheinlichkeit bezieht (die Wahrscheinlichkeit eines Meteoriteneinschlags wird berechnet).

Wahrscheinlichkeitsberechungen des astronomischen Institutes (hinsichtlich eines Meteoriteneinschlags)

Die Wahrscheinlichkeitsberechung des astronomischen Institutes hingegen ist hier korrekt, denn das Genitivattribut des astronomischen Institutes bezieht sich auf die ganze Zusammensetzung Wahrscheinlichkeitsberechung (das astronomische Institut macht eine Wahrscheinlichkeitsberechnung).

Dieses Prinzip wird eigentlich immer eingehalten, es gibt aber Zweifelsfälle. Nehmen wir den ebenfalls im Duden genannten Finanzverwalter dieser Gesellschaft. Er ist der Verwalter der Finanzen der Gesellschaft. Das Genitivattribut bezieht sich so gesehen auf Finanzen, den ersten Teil der Zusammensetzung. Trotzdem ist diese Formulierung richtig: Da man auch sagen kann, dass der gute Mann Finanzverwalter bei dieser Gesellschaft ist, bezieht sich das Genitivattribut dieser Gesellschaft auch auf die ganze Zusammensetzung Finanzverwalter.

Kommen wir nun endlich zu Ihrem Zweifelsfall: Finanzierungsquellen der Behörden. Ob diese Formulierung akzeptabel ist, hängt davon ab, was genau gemeint ist.

nicht richtig: Finanzierungsquellen der Behörden = Quellen für die Finanzierung der Behörden
richtig: Finanzierungsquellen der Behörden = Quellen der Behörden für die (eigene) Finanzierung

Wenn die Regierung  Quellen für die Finanzierung der Behörden sucht, kann man nicht sagen:

Die Regierung sucht Finanzierungsquellen der Behörden.

Damit würde gesagt, dass die Regierung danach forscht, aus welchen Quellen sich die Behörden finanzieren. Wenn die Regierung sich aber Sorgen darüber macht, aus welchen Quellen die Behörden sich finanzieren, kann man sagen:

Die Regierung macht sich sorgen über die Finanzierungsquellen der Behörden.

Diese Formulierung ist wiederum nicht korrekt, wenn gemeint ist, dass sich die Regierung Sorgen macht, wie sie die Behören finanzieren soll …

Der Kontext ist also sehr wichtig bei der Beurteilung, ob in diesen Fällen ein Genitivattribut möglich ist oder nicht.

Ich hoffe, dass nun klarer geworden ist, warum der *Erklärungsversuch dieses Phänomens nicht richtig ist, der Erklärungsversuch des Sprachdoktors (zumindest diese Formulierung) hingegen schon.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp