17-Jährige am Satzanfang

Frage

Meine Kollegen und ich streiten uns regelmäßig ob der Klein- oder Großschreibung bei Formulierungen mit „-jährig“. Zwar stimmen mir alle Kollegen zu, wenn ich ihnen erkläre, dass bei Substantivierungen das „j“ bei „35-Jährige“ großgeschrieben werden muss. Dagegen glauben sie mir nicht, dass „-jährig“ nach einer Zahl auch als Adjektiv am Satzanfang großgeschrieben werden muss. Negativbeispiel (Zeitungsüberschrift im Spiegel):

Wegen Ohrfeige im Gefängnis: 17-jährige Palästinenserin wieder frei

Meiner Meinung nach müsste hier „17-Jährige“ stehen.

Antwort

Guten Tag Herr M.,

alle sind sich offenbar darüber einig, dass man das substantivierte die 17-Jährige mit einem großen J schreibt. Man schreibt hier aber nicht groß, weil die Großschreibung sozusagen ins Wortinnere rutscht, wenn am Anfang eine Ziffer steht. Man schreibt hier groß, weil Substantive und „Substantiviertes“ in Verbindungen mit Bindestrich großgeschrieben werden (vgl. 8-Stunden-Tag, 5-Tonner, 12-Plätzer) und Jährige in dieser Verbindung als substantiviertes Adjektiv gilt. Deshalb:

Die 17-Jährige ist wieder frei
17-Jährige wieder frei

Das nicht substantivierte 17-jährige wird mit einem kleinen j geschrieben. Das gilt auch am Satzanfang, denn nicht jährige, sondern 17 steht ganz am Anfang des Satzes:

Die 17-jährige Palästinenserin ist wieder frei
17-jährige Palästinenserin wieder frei

Vgl. ähnliche Fälle am Satzanfang:

100-prozentige Sicherheit gibt es nicht.
32-teiliges Werkzeugset zum Sonderpreis!
17 kleine Kinder waren eingeladen.

33-grädige Hitze und dadurch beinahe von der Tastatur gleitende Finger hindern mich daran, noch genauer auf diese Frage einzugehen. Ich gönne mir jetzt etwas Kühles. Man möge mir das bitte nachsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp