Zusammensetzungen mit nicht werden häufig mit Bindestrich geschrieben, obwohl dies in der Rechtschreibregelung nicht so vorgesehen ist.
Frage
Angenommen, das Wort „das Einschreiten“ soll mit „nicht“ verbunden werden, dann müsste das Negationswort doch direkt mit dem Substantiv verbunden werden, oder sehe ich das falsch? Korrekt müsste es also heißen: „das Nichteinschreiten“.
Antwort
Guten Tag Herr R.,
es stimmt tatsächlich, dass man nach der Rechtschreibregelung Verbindungen mit nicht und einem substantivierten Infinitiv zusammenschreibt (vgl. hier).
nicht + substantivierter Infinitiv
das Nichteinschreiten
das Nichteinhalten des Vertrages
Rückgabe der Ware bei Nichtgefallen
Nichtwissen schützt nicht vor Strafe
Wird hingegen eine substantivierte Infinitivgruppe verneint, dann besteht sie aus mehr als zwei Elementen und wird entsprechend mit Bindestrichen geschrieben (vgl. hier).
nicht + subtantivierte Infinitivgruppe
das Gefühl des Nicht-gewollt-Seins
das Nicht-mehr-warten-Können
Das ist übrigens der einzige Fall, in dem die Rechtschreibregelung bei Zusammensetzungen mit nicht die Schreibung mit einem Bindestrich vorsieht. So schreibt man nicht nur nicht und substantivierte Infinitive zusammen (Nichteinhalten, Nichtwissen), sondern im Prinzip alle Verbindungen mit nicht und einem Substantiv (vgl. hier).
nicht + Substantiv
Nichteinhaltung
Nichterfolg
Nichtfachleute
Nichtedelgase
Nichteuropäer/Nichteuropäerin
Personen und Nichtpersonen
Nichtmuttersprachler/Nichtmuttersprachlerin
Hier wird allerdings entgegen der Grundregel häufig mit Bindestrich geschrieben. Noch häufiger kommt der in der Rechtschreibregelung nicht vorgesehene Bindestrich bei der Kombination von nicht mit einem Adjektiv vor. Für diesen Fall bestimmt die amtliche Regelung (§36.2.3) ausdrücklich, dass entweder zusammen- oder getrennt geschrieben wird (vgl. hier).
nicht + Adjektiv
nicht eheliche/nichteheliche Kinder
nicht europäisch/nichteuropäisch
nicht geschäftsfähig/nichtgeschäftsfähig
eine nicht kontrastive/nichtkontrastive Verneinung
nicht leitende/nichtleitende Materialien
nicht tumorbedingte/nichttumorbedingte Schmerzen
Siehe auch hier.
Bei absichtlichem oder nicht absichtlichem/nichtabsichtlichem Nichteinhalten dieser Regeln wird man sicher nicht gleich des Nicht-schreiben-Könnens bezichtigt, aber wenn Sie sich lieber nicht der Nichtbeachtung der Regeln schuldig machen wollen, kommen Sie bei nicht fast immer ohne Bindestriche aus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp