Frage
Wie lautet der korrekte Kasus nach „in Sachen“? Beispiel: „in Sachen sicherer Zahlungsverkehr“ oder „in Sachen sicherem Zahlungsverkehr“? Mir erscheint die erste Variante korrekt […]
Antwort
Guten Tag Frau H.,
eine feste Regel gibt es hier nicht. Nach dem allgemeinen Gebrauch lässt sich die folgende Faustregel für die Verwendung von in Sachen im Sinne von zum Thema, hinsichtlich formulieren: Nach in Sachen steht üblicherweise a) der Genitiv, wenn die Wortgruppe einen Artikel enthält, sonst b) der Nominativ:
a) in Sachen der Abfallentsorgung
b) in Sachen Abfallentsorgunga) in Sachen der getrennten Abfallentsorgung
b) in Sachen getrennte Abfallentsorgunga) in Sachen des öffentlichen Verkehrs
b) in Sachen öffentlicher Verkehr
b) in Sachen Verkehr
Ihre Einschätzung ist also zutreffend:
a) in Sachen des/eines sicheren Zahlungsverkehrs
b) in Sachen sicherer Zahlungsverkehr
Der Dativ kommt nach in Sachen übrigens auch vor (in Sachen sicherem Zahlungsverkehr) und er lässt sich mit etwas Mühe eventuell sogar grammatisch begründen. Aus verschiedenen Gründen würde ich hier aber von seiner Verwendung abraten, obwohl ich dem Dativ sonst häufig wohlgesinnt bin.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit in Sachen des Gebrauchs von „in Sachen“ resp. in Sachen Gebrauch von „in Sachen“ eine kleine praktische Hilfestellung leisten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp