Zwischen dem sechsten und dem zwölften Lebensjahr

Fragen zu Altersangaben gehören zu den regelmäßig auftauchenden Problemfällen. Heute geht es um Angaben mit Lebensjahr.

Frage

Ich grübele über das Wort „Lebensjahr“. Und zwar heißt es in einem Text:

„Kinder oder Jugendliche zwischen ihrem sechsten und zwölften Lebensjahr“. Sehe ich richtig, dass Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren gemeint sind?

Antwort

Guten Tag Frau D.,

im Prinzip haben Sie recht: Das sechste Lebensjahr ist das Lebensjahr zwischen dem fünften und dem sechsten Geburtstag. Das zwölfte Lebensjahr ist das Lebensjahr zwischen dem elften und dem zwölften Geburtstag. Weiter ist man nach dem fünften Geburtstag fünf Jahre alt und nach dem elften Geburtstag elf Jahre alt. Kinder zwischen ihrem sechsten und zwölften Lebensjahr sind somit Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren.

ABER: Es ist keineswegs sicher, ob es auch so gemeint ist. Eine Formulierung wie zwischen dem sechsten und zwölften Lebensjahr wird häufig nicht ganz korrekt gleichbedeutend mit im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren verwendet. Wenn es also ganz wichtig ist, sollte nachgefragt werden, was genau gemeint ist.

Eine (hoffentlich) etwas klarere Angabe mit Lebensjahr erhält man mit Hilfe des Adjektivs vollendet. Kinder zwischen dem vollendeten sechsten Lebensjahr und dem vollendeten zwölften Lebensjahr sind Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren.

Wem es nun etwas zu rechnerisch oder komplex geworden ist: Am deutlichsten finde ich zwischen dem sechsten und dem zwölften dreizehnten Geburtstag [vgl. unten Kommentare].

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

4 Gedanken zu „Zwischen dem sechsten und dem zwölften Lebensjahr“

  1. Für mehr Deutlichkeit würde ich -zwischen ihrem sechsten und zwölften Geburtstag- sagen.

  2. Aber zwischen dem zwölften und dreizehnten Geburtstag ist man doch auch (noch) zwölf Jahre alt …

    Falls man Zwölfjährige einbeziehen will, müsste es dann nicht eher heißen: “… zwischen ihrem sechsten und dreizehnten Geburtstag …”?

  3. Ganz so deutlich ist die am Schluss des Beitrages vorgeschlagene Formulierung tatsächlich nicht, denn sie stimmt nicht. Herr Moneta, Sie haben recht: Wenn die Kinder auch noch als Zwölfjährige gemeint sind, muss es heißen: „… zwischen dem/ihrem sechsten und dreizehnten Geburtstag“. Ganz offensichtlich ist die Frage auch mir am Schluss zu rechnerisch und komplex geworden.

  4. In der Reisebranche haben wir dieses Problem speziell bei den Preisen, insbesondere bei Verpflegung, Nächtigung, Transfers, Skipässen und ähnlichen Leistungen. Wir haben uns da mit einem “faulen Trick” beholfen, z.B.:
    Kinder von 0 bis 5,99 Jahren frei, von 6 bis 11,99 Jahren 50 %, ab 12 Jahren Erwachsenenpreis.

    P.S.: Wenn es dann pingelig wurde und um einen Tag auf oder ab ging, war man aber doch eher großzügig.

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