Frage
Der Satz
Ihm wurde ein hochrangiger Posten versprochen, falls sich der selbst vom Thron gestoßene Sohn aus der Politik zurückziehe.
ist mit Sicherheit nicht korrekt. Aber wie müsste man es richtig machen? […]
Antwort
Guten Tag Herr H.,
der Satz ist tatsächlich nicht richtig formuliert. Es fehlt im etwas, wie auch diesen Sätzen etwas fehlt:
*Sie haben sich nicht an die Anweisungen haltend prompt verirrt.
*Dann begann das sich langweilende Publikum zu beklagen.
*Der Fluss windet sich immer erweiternd durch die grüne Landschaft.
*Ich bemühe mich nicht in Details zu verlieren.
*Schämt euch über andere lustig zu machen!
Wenn in einem Satz zwei Verbformen vorkommen, die beide ein Reflexivpronomen fordern, müssen beide Pronomen genannt werden – auch dann, wenn Ihr Korrekturprogramm vorschlägt, eines der beiden zu streichen. Es muss deshalb richtig heißen:
Sie haben sich, sich nicht an die Anweisungen haltend, prompt verirrt.
Dann begann das sich langweilende Publikum sich zu beklagen.
Der Fluss windet sich, sich immer erweiternd, durch die grüne Landschaft.
Ich bemühe mich mich nicht in Details zu verlieren.
Schämt euch euch über andere lustig zu machen!
Auch in Ihrem Satz fehlt ein sich. Außerdem sollte hier nicht das einfache Partizip gestoßene, sondern gestoßen habende stehen:
Ihm wurde ein hochrangiger Posten versprochen, falls sich der sich selbst vom Thron gestoßen habende Sohn aus der Politik zurückzieht.
Lange Partizipgruppen dieser Art sind aber sperrig und wenig lesefreundlich. Es ist hier sicher besser, eine andere Formulierung zu wählen. Je nach zeitlichen Verhältnissen zwischen dem Zeitpunkt des Versprechens und dem Zeitpunkt des Thronverzichts zum Beispiel:
Ihm wurde ein hochrangiger Posten versprochen, falls der Sohn, der sich selbst vom Thron gestoßen hatte, sich aus der Politik zurückziehe.
Ihm wurde ein hochrangiger Posten versprochen, falls sich der Sohn selbst vom Thron stoße und sich aus der Politik zurückziehe.
So bemüht man sich sich deutlich auszudrücken. Auch dieser (vor)letzte Satz zeigt, dass es stilistisch manchmal besser ist, umzuformulieren, wenn nicht weggelassen werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp