Komma vor „und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute“?

Frage

Eine Kommafrage zu:

Ich gehe heute schwimmen, und wenn ich Lust habe, gehe ich später noch ins Kino.

Muss das Komma vor „und“ stehen oder ist es freigestellt? Welcher Paragraph der amtlichen Regelung entscheidet, was hier gilt?

Antwort

Guten Tag Herr K.,

es ist zu empfehlen, hier vor und ein verdeutlichendes Komma zu verwenden. Die Kommas in Ihrem Satz sind also richtig gesetzt:

Ich gehe heute schwimmen, und wenn ich Lust habe, gehe ich später noch ins Kino.

Dieses Komma ist aber nicht obligatorisch, das heißt, es kann auch weggelassen werden:

Ich gehe heute schwimmen und wenn ich Lust habe, gehe ich später noch ins Kino.

Mit und werden hier zwei selbstständige Sätze verbunden, von denen der zweite mit einem Nebensatz beginnt:

  • Ich gehe heute schwimmen
  • und
  • Wenn ich Lust habe, gehe ich später noch ins Kino

Dann greift § 73 der amtlichen Rechtschreibregelung, der sagt:

Bei der Reihung von selbständigen Sätzen, die durch und […] verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.

Genau das tut das Komma vor und in Ihrem Satz wie auch in den folgenden Beispielen. Es verdeutlicht die Struktur des relativ komplexen Satzes:

Ich bin spät nach Hause gekommen, und weil ich Hunger hatte, habe ich mir noch ein Spiegelei gebacken.
Wenn du recht hast, ist es gut, und wenn ich recht habe, ist es auch gut.
Da waren die Kinder herzlich froh und gingen zusammen nach Hause, und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute.

Wie bereits gesagt, gilt allerdings das Folgende: In diesen Fällen ist das Komma vor und nicht obligatorisch, und wenn Sie es lieber weglassen, verstoßen Sie gegen keine Regel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp

4 Gedanken zu „Komma vor „und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute“?“

  1. Ist das Komma vor “und” in diesem Beispiel tatsächlich nicht obligatorisch: “Wenn du recht hast, ist es gut, und wenn ich recht habe, ist es auch gut.”? Schließlich grenzt es hier doch den Hauptsatz vom Nebensatz ab, oder?

  2. Das Komma ist sehr zu empfehlen, aber nicht obligatorisch. Mit und werden hier zwei Satzgefüge miteinander verbunden, die beide aus einem vorangestellten Nebensatz und einem Hauptsatz bestehen (NS+HS und NS+HS). Vor und endet also nicht ein Nebensatz, sondern der Hauptsatz des ersten Satzgefüges.

  3. Ich würde das Komma auch als obligatorisch empfinden, bei näherem Nachdenken aber vermutlich eigentlich nach dem „und“, um den Nebensatz ordentlich parenthetisch abzugrenzen. (Wirkt aber seltsam, davor wirkt auf mich natürlicher.)

  4. Vor dem und muss kein Komma stehen, nach dem und steht kein Komma. Die Konjunktion und schließt hier ein Satzgefüge an, das mit einem Nebensatz beginnt. Dann steht nach der Konjunktion kein Komma:

    Wenn du recht hast, ist es gut[,] und wenn ich recht habe, ist es auch gut.
    Wenn du recht hast, ist es gut, denn wenn du recht hast, hast du recht.
    Wenn du recht hast, ist es gut, aber wenn ich recht habe, ist es besser.
    Sie gingen den ganzen Tag[,] und als es dunkel wurde, rasteten sie.
    Du bist eigentlich nicht eingeladen, aber weil du so nett fragst, kannst du doch kommen.

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