Wenn Klammern und andere Satzzeichen aufeinandertreffen

Frage

Ich benötige Ihren Rat zum abschließenden Punkt innerhalb einer Klammer. Anbei ein konkretes Beispiel:

An welchen Dienstleistungen wären Sie zusätzlich interessiert? (Bitte markieren Sie alle zutreffenden Antworten.)

Antwort

Guten Tag Frau M.,

wenn ein ganzer Satz eingeklammert wird und er nicht in einen anderen Satz eingebettet ist, wird der Schlusspunkt innerhalb der Klammer geschrieben:

An welchen Dienstleistungen wären Sie zusätzlich interessiert? (Bitte markieren Sie alle zutreffenden Antworten.)

Ihr Beispiel ist der Fall, bei dem das Eingeklammerte am wenigsten mit einem anderen Satz zu tun hat. Häufig sind Zusätze oder Nachträge in Klammern enger in einen übergeordneten Satz eingebettet. Wie steht es dann mit den Klammern und den anderen Satzzeichen? Es folgt eine kurze Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten:

  • Wenn das Eingeklammerte eine Frage oder ein Ausruf ist, wird das Frage- oder Ausrufezeichen vor der abschließenden Klammer geschrieben:

Ich weiß, dass ich das Buch noch habe (bloß wo?) und werde es dir zurückgeben, sobald ich es gefunden habe.
Unser Geheimnis (du weißt doch noch welches?) bleibt weiterhin unter uns.
Das Problem war (schon wieder!), dass jemand den Waschküchenschlüssel nicht zurückgelegt hatte.
Dann habe ich mir (Mann, das tat weh!) mit dem Hammer auf den Daumen gehauen.

  • Ein abschließender Punkt wird innerhalb der Klammern nicht geschrieben, wenn das Eingeklammerte in einen anderen Satz eingebettet ist:

Dann behauptete er (niemand glaubte ihm), er habe die Frau noch nie gesehen.
Die Schlussfolgerungen der Kommission sind sehr interessant (der vollständige Kommissionsbericht ist in der Beilage zu finden). Wir sind der Meinung, dass wir sie übernehmen sollten.

  • Wenn der Zusatz oder Nachtrag als selbstständige Texteinheit aufgefasst wird und nicht in einen anderen Satz eingebettet ist, schreibt man den Punkt innerhalb der Klammern. Das ist der Fall, der in Ihrer Frage vorkommt:

Die Schlussfolgerungen der Kommission sind sehr interessant. (Der vollständige Kommissionsbericht ist in der Beilage zu finden.) Wir sind der Meinung, dass wir sie übernehmen sollten.
An welchen Dienstleistungen wären Sie zusätzlich interessiert? (Bitte markieren Sie alle zutreffenden Antworten.)

  • Zum Schluss noch die Satzzeichen, die zum übergeordneten Satz gehören. Das ist im Prinzip ganz einfach: Man setzt sie gleich, wie wenn das Eingeklammerte nicht stünde:

Das Problem war (schon wieder!), dass jemand den Waschküchenschlüssel nicht zurückgelegt hatte.
vgl. Das Problem war, dass jemand den Waschküchenschlüssel nicht zurückgelegt hatte.
Dann behauptete er (niemand glaubte ihm): „Ich habe die Frau noch nie gesehen.“
vgl. Dann behauptete er: „Ich habe die Frau noch nie gesehen.“

Kurz zusammengefasst: Sowohl innerhalb als außerhalb der Klammern werden alle Satzzeichen geschrieben. Eine Ausnahme gibt es allerdings (sonst wäre es ja viel zu einfach!): Der Schlusspunkt vor der abschließenden Klammer fällt weg, wenn das Eingeklammerte in einen anderen Satz eingebettet ist.

So viel zu den Klammern und den anderen Satzzeichen. (Hier können Sie alles noch einmal nachlesen.)

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bopp