Herr P. wundert sich – nicht ganz zu Unrecht – über das Wort „schwarz-rot-gold“ im deutschen Grundgesetz:
Frage
Im deutschen Grundgesetz steht: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Nun gibt es zwar das Substantiv „Gold“ für die goldene Farbe, doch „gold“ statt „golden“ als Adjektiv finde ich nicht im Duden, entsprechend auch nicht „schwarz-rot-gold“, stattdessen „Schwarz-Rot-Gold“ und „schwarz-rot-golden“.
Auch im heraldischen Kontext begegnet man Adjektiven auf „-gold“ oder „-silber“, so lese ich in der Hauptsatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr: „Das Wappen der Stadt stellt in goldenem Feld über einem in drei Reihen rot-silber geschachteten Balken wachsend das Brustbild des heiligen Mauritius, des Patron der Stiftskirche Fröndenberg, dar.“
Ist dieser Gebrauch Ihrer Meinung nach korrekt oder findet sich im GG tatsächlich ein sprachlicher Fehler? […]
Antwort
Guten Tag Herr P.,
nach den Angaben in verschiedenen Wörterbüchern und im Wörterverzeichnis, das zur amtlichen Rechtschreibregelung gehört, ist „Gold“ ein Substantiv und „golden“ das dazugehörende Adjektiv. Es gibt keinen Anlass, dies für die Farbbezeichnung anders zu interpretieren.
die Farbe Gold
eine Sandale in Gold
der Wein ist golden (goldfarben)
ein goldener Wein
Entsprechend auch:
die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold
die Bundesflagge ist schwarz-rot-golden
die schwarz-rot-goldene Bundesflagge
Steht also ein Grammatikfehler in der deutschen Grundgesetz? Das ist nicht ausgeschlossen. Man könnte aber auch sagen, dass „Schwarz-Rot-Gold“ der Name der deutschen Flagge ist: „die Flagge Schwarz-Rot-Gold“. Mit dem Argument des Eigennamens wird auch die Schreibung „das Deutsche Volk“ statt „das deutsche Volk“ im deutschen Grundgesetz verteidigt.
Das Argument, „Schwarz-Rot-Gold“ sei ein Eigenname, erklärt zur Not die Formulierung „Die Bundesflagge ist Schwarz-Rot-Gold“, nicht aber die Kleinschreibung “schwarz-rot-gold”. Man könnte sagen, dass „gold“ oder „schwarz-rot-gold“ auch als prädikativ und adverbial verwendetes Adjektiv vorkommt und als solches kleingeschrieben wird. Attributiv, das heißt vor dem Substantiv, wird es ja nicht verwendet (nicht: „die schwarz-rot-gold[e] Bundesflagge“). Prädikatives bzw. adverbiales „gold“ und „silber“ müsste dann aber eine Besonderheit der heraldischen (wappenkundlichen) Fachsprache sein, denn es heißt ja nicht „der Wein ist gold“ oder „die Sandale ist silber“.
Doch für diese Besonderheit finde ich außer ein paar Beispielen so schnell kaum Anhaltspunkte (ich habe allerdings nicht lange gesucht). Üblich scheint zum Beispiel nicht „rot-silber geschacht“ sondern „von Rot und Silber geschacht“ oder „rot-silbern geschacht“ zu sein. Die prädikative und adverbiale Verwendung von „gold“ und „silber“ (allein oder in Zusammensetzungen mit anderen Farben) als Adjektiv halte ich deshalb für wenig überzeugend.
Im Internet sind Krawatten allerdings häufiger entgegen der Regel „blau-silber gestreift“ (oder „blau/silber gestreift“) statt regelkonform „blau-silbern gestreift“. Und wenn „schwarz-rot-gold“ sogar im deutschen Grundgesetz steht, wäre es vielleicht angebracht, ein Auge zuzudrücken und die „Regel“ in diesem Punkt anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp