Frage
Hier eine Frage zu Redebegleitsätzen: Die Regeln sind einfach im Internet nachzulesen. Meine Frage bezieht sich auf den Inhalt der Redebegleitsätze.
Solange der Redebegleitsatz Wörter wie „fragt“, „sagt“, „antwortet“, „erwidert“ usw. enthält, ist alles einfach. Kann man Redebegleitsätze bilden, die in keinem direkten Zusammenhang stehen mit dem Gesagten? Beispiele:
„Gehen wir heute schwimmen?“, Mark schaute verdutzt.
„Wann war das?“, sie nippte an ihren Kaffee.
„Das Schloss ist offen“, keiner traute sich die Tür zu öffnen.
Antwort
Guten Tag Herr oder Frau G.,
Redebegleitsätze enthalten ein Verb, das eine mündliche, schriftliche oder gedachte Äußerung einleitet:
Sie sagte/schrieb/dachte: „Wir leben in einer seltsamen Zeit.“
„Wir leben in einer seltsamen Zeit“, sagte/schrieb/dachte sie.
Ein solches redeeinleitendes Verb muss nicht unbedingt ein Verb des Sagens sein, es kann auch ein Verb sein, das „nur“ als solches verwendet wird:
„Schon wieder daneben“, schmunzelte er.
„Beim nächsten Mal wird es gelingen“, lachte sie.
„Meinst du wirklich?“, witzelte Hans.
„Immer diese Kommentare!“, seufzte sie.
Gemeint ist hier jeweils „sage er schmunzelnd“, „erwiderte sich lachend“ usw. Auch in den folgenden Sätzen ist die direkte Rede vom Verb abhängig. Das zeigt sich bei einem nachgestellten Begleitsatz u. a. daran, dass das Verb unmittelbar auf die direkte Rede folgt:
„Sie haben viel für mich getan”, dankte er ihr.
„Ich konnte nicht anders!”, verteidigte sie sich.
„Ja, so muss man es sehen“, gab er uns recht.
“Betreten verboten!”, steht auf dem Schild.
„Das Schloss ist offen“, stellte jemand fest.
In Ihren Beispielsätzen hingegen können die Verben „schauen“, „sich trauen“ und „nippen“ nicht als redeeinleitend interpretiert werden. Die direkte Rede ist nicht von ihnen abhängig. Das sieht man u. a. daran, dass die konjugierte Verbform nicht unmittelbar der direkten Rede folgt. Diese Verben gehören zu einem Satz, der etwas anderes ausdrückt, sei es ein Begleitumstand oder etwas Nachfolgendes.
Es ist dann möglich, die direkte Rede uneingeleitet zu lassen, das heißt, sie ohne Redebegleitsatz im Text aufzunehmen:
„Gehen wir heute schwimmen?“ Mark schaute verdutzt.
„Wann war das?“ Sie nippte an ihren Kaffee.
„Das Schloss ist offen.“ Keiner traute sich die Tür zu öffnen.„Sie haben viel für mich getan.“ Er dankte ihr und verließ den Saal.
„Ich konnte nicht anders!“ Erschöpft sank sie auf den Stuhl.
„Betreten verboten!“ Das Schild, auf dem dies stand, war verrostet.
Meistens ergibt sich auch ohne Einleitung aus dem Zusammenhang, wer etwas sagt. Wenn nicht und wenn es dennoch wichtig ist, muss etwas Redebegleitendes ergänzt werden. Zum Beispiel
„Das Schloss ist offen“, flüsterte sie / stammelte Mark / krächzte eine Stimme. Keiner traute sich die Tür zu öffnen.
Natürlich ist die Grenze nicht immer so klar wie in den obenstehenden Beispielen. Deutlich sollte aber sein, dass nicht alles als Redebegleitung interpetiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bopp